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بسم الله الرحمن الرحيم

 

 

Dritte Auflage

1425 n. H. – 2004 n. Chr.

(autorisierte Ausgabe)

 Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort zur zweiten Auflage

Einleitung

Das Schatzhaus und seine Register

Die Vermögensgüter im Staate des Kalifats

Almosengelder (aṣ-ṣadaqāt)

Das Geld

 

21 FIN

 

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Ausschnitte aus dem Buch:

Wasser, Weideland und Feuer zählten zu den ersten Dingen, die der Gesandte Allahs (s) allen Menschen zubilligte, sie alle zu Teilhabern darin machte und ihnen untersagte, einen Teil davon als Privatbesitz zu schützen, da es einen Anspruch der Allgemeinheit der Muslime verkörpert. Beispiel dafür ist ein Reise- oder Nomadenvolk, das mit seinen Tieren in einem bewachsenen Land, dessen Vegetation Allah den Tieren hervorbrachte, sein Lager errichtet, ohne dass jemand durch Pflügen, Säen oder Bewässern des Landes einen Aufwand betrieben hätte. Anspruch darauf hat jeweils der Erstankömmling, wobei niemand es allein für sich unter Ausschluss der anderen beanspruchen darf. Vielmehr weiden dort ihre Tiere, Kamele und Rinder gemeinsam und verwenden auch gemeinsam die Tränke. An so einem Ort sind alle Menschen Teilhaber.

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