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بسم الله الرحمن الرحيم

Serie von Fragen, die dem Gelehrten šeiḫ ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta, amīr von Hizb-ut-Tahrir, auf seiner Facebook-Seite gestellt wurden.

بسم الله الرحمن الرحيم

Antwort auf die Frage

Die Bedeutung von „at-tabarruǧ“ (Das zur Schau stellen der Reize der Frau)

(Übersetzt)

An: Ranood Zagl

Frage:

Unser ehrenwerter šeiḫ, as-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatu ʾllāhi wa-barakātuhu,

Ich habe gelesen, was du in Bezug auf das Tragen von Hosen vor Anverwandten geschrieben hast, und verstanden, dass dies nicht der Scharia entspricht, obwohl du diesbezüglich keine Beweise vorgebracht hast… Jedoch hast du dein Urteil damit begründet, dass dies tabarruğ sei. Sofern ich dies richtig in Erfahrung bringen konnte, umfasst tabarruğ alles, was Aufmerksamkeit auf sich zieht. Was jedoch unter tabarruǧ fällt, wird je nach Gesellschaft anders betrachtet und unterscheidet sich damit von Ort zu Ort. Somit würde das Tragen von Hosen in unserer Umgebung nicht unter die Definition von tabarruğ fallen, da es bei uns üblich ist, dass die Frauen im Privaten ein langes Gewand und lange Hosen tragen. Damit zieht die Frau also keine Aufmerksamkeit auf sich, da alle Frauen Kleidung dieser Art tragen und die Frage danach, ob etwas Aufmerksamkeit auf sich zieht oder nicht, von der Gesellschaft abhängt. Könntest du bitte Klarheit in diese Angelegenheit bringen?

Möge Allah (t) es dir mit Gutem vergelten und dir den Sieg, sowie die Unterstützung der Leute der Macht gewähren.

Antwort:

Wa ʿalaikumu as-salām wa-raḥmatu llāhi wa-barakātuh,

Die linguistische Bedeutung von tabarruğ ist: „das zur Schau stellen der Reize der Frau“. Im Sprachlexikon „Lisān al-ʿarab“ finden wir diesbezüglich folgende Definition: „Tabarruğ: Das zur Schau stellen der Reize vor Fremden, was allgemein zu tadeln, vor dem Ehemann aber zulässig ist.“)In „al-Qāmūs al-muḥīṭ“ steht ferner: („Sie stellte ihre Reize den Männern zur Schau.“)

Im „Muḫtār aṣ-ṣiḥāḥ“ heißt es: „tabarruğ findet statt, wenn eine Frau ihre Zierde und Reize Männern zur Schau stellt…“ Und im Wörterbuch „Maqayīs al-luġa“: „Das Wort „baraǧa“, das sich aus den Buchstaben Bāʾ, Rāʾ und Ǧīm zusammensetzt, hat zwei Ursprünge: das Sichtbarwerden (aẓ-ẓuhūr) und das Hervorstechen (al-burūz). Ferner geht daraus das Wort tabarruğ hervor, womit das zur Schau stellen der Reize der Frau bezeichnet wird.“) Den Ausdrücken „iẓhār“, „aẓ-ẓuhūr“ und „al-burūz“ ist zu entnehmen, dass ein gewisser Reiz vorhanden ist, der den Männern erkenntlich gemacht wird. Die islamrechtliche Bedeutung dieses Begriffs weicht von der linguistischen nicht ab. So sagt Allah (t):

﴿وَلَا يَضْرِبْنَ بِأَرْجُلِهِنَّ لِيُعْلَمَ مَا يُخْفِينَ مِن زِينَتِهِنَّ

Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. (24:31)

Daher darf eine Frau beim Gehen nicht zu kräftig auf den Boden stampfen, so, dass Männer durch Geräusche darauf aufmerksam gemacht werden könnten, dass die Frau unter ihrem Kleidungsstück Schmuck trägt. Aus all dem geht hervor, dass tabarruğ sprachlich wie terminologisch jene Zierde bezeichnet, die Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Wendet man dieses Verständnis nun auf das Tragen von Hosen im Privatleben in Anwesenheit von Personen an, die keine Eheverbotenen sind (ġair al-maḥārim), z.B. wenn diese im Rahmen der Verwandtschaftspflege zu bestimmten Anlässen (wie den ʿīd-Festen) die Frau besuchen kommen, so ist dieser Sachverhalt folgendermaßen zu beurteilen: Trägt die Frau Hosen, ohne darüber ein Gewand zu tragen, so, dass der Schritt, d. h. der Leistenbereich über den Oberschenkeln, sichtbar ist, dann erregt sie damit Aufmerksamkeit. Wird dieser Bereich (der Schritt) jedoch von einem Gewand bedeckt, und eventuell sogar Stellen darüber hinaus, so erregt dies in der Regel keine Aufmerksamkeit, es sei denn, die Frau trägt das Gewand auf eine unübliche Art und Weise.

Es ist nicht notwendigerweise durch einen Offenbarungstext zu belegen, dass das Tragen einer Hose im Privatleben vor Personen, die nicht eheverboten sind (ġair al-maḥram), als tabarruğ gilt. Dies, weil aus den obigen Beweisen deutlich hervorgeht, was unter tabarruğ zu verstehen ist. Wird der Leistenbereich (Schritt) über den Oberschenkeln von einer Hose, nicht aber von einem Gewand oder Hemd darüber verdeckt, so trifft die Definition von tabarruğ darauf zu. Aus diesem Grund wurde in der Frage/Antwort Folgendes erwähnt: Das Tragen einer Hose fällt unter die Definition von tabarruğ. Aus diesem Grund ist es einer Frau verboten, beispielsweise bei Verwandtschaftsbesuchen oder anlässlich der ʿīd-Feste vor Personen, die nicht eheverboten sind (ġair al-maḥārim), mit einer Hose bekleidet in Erscheinung zu treten. Diese Antwort bezog sich auf einen Fall, bei dem zwar eine Hose, jedoch z. B. nur eine kurze Bluse getragen wird, so, dass die Hose im Schritt nicht bedeckt wird. Diese Antwort verwirrte einige Schwestern, weswegen sie mich um weitere Aufklärung baten. Daher schickte ich die folgende Antwort:

In einer unserer Veröffentlichungen auf der Seite der Partei hieß es, dass das Tragen einer Hose innerhalb des Hauses vor Personen, die nicht eheverboten sind (ġair al-maḥārim), unter tabarruğ fällt, und damit verboten sei. Dies bezog sich auf den Fall, bei dem die Hose vollkommen sichtbar ist, die Hose (im Schritt) also nicht von einem anderen Kleidungsstück, wie z. B. einem Hemd, verdeckt wird. In einem solchen Fall gilt dies als tabarruğ. Es ist untersagt, derart vor Personen aufzutreten, die nicht eheverboten sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Angehörige die Frau zu bestimmten Anlässen besuchen kommen. Trägt die Frau jedoch ein Oberteil oder einen Rock über der Hose, der keine Aufmerksamkeit erregt, während Angehörige, die nicht eheverboten sind, sie besuchen kommen, so ist dies nicht Aufmerksamkeit erregend und daher kein tabarruğ.

Aus der Frage geht hervor, dass die Fragestellerin diese Antwort nicht gelesen hat.

Es sollte klar sein, dass sich diese Antwort ausschließlich auf das Privatleben in den Wohnräumen der Frau bezieht, nicht aber auf das öffentliche Leben. Es ist nämlich bekannt, dass die Frau in Hinblick auf ihre Kleidung im öffentlichen Leben drei Kriterien zu erfüllen hat: Die Kleidung muss die Blöße (ʿaura) der Frau bedecken, sie darf ihre Reize nicht zur Schau stellen (ʿadam at-tabarruǧ) und muss darüber hinaus ein Übergewand (ǧilbāb) tragen. Das haben wir bereits zuvor in anderen Antworten ausgeführt.

Euer Bruder,

ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta

22. Ṣafar 1436 n. H.

14.12.2014 n. Chr.

Link zur Antwort des amīr auf seiner Facebook-Seite:

https://www.facebook.com/Ata.abualrashtah/photos/a.154439224724163.1073741827.154433 208058098/377396012428482/?type=1&theater 

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