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بسم الله الرحمن الرحيم
Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen
Antwort auf eine Frage
Mängel im Verhalten schließen den Muslim nicht aus seiner islamischen ʿaqīda aus
Frage:
As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh!
Unser ehrwürdiger Scheich! Möge Allah euch segnen, euch Beistand leisten und euch mit dem Besten belohnen!
Unser ehrwürdiger Scheich!
Im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 1“ wird erwähnt, dass es Handlungen gibt, die Muslime begehen und die zur islamischen ʿaqīda (Überzeugungsfundament) im Widerspruch stehen. Diese schließen jedoch den Muslim aus der ʿaqīda nicht aus. So wurde dargelegt, dass der Muslim vergessen und die Verknüpfung seiner Konzeptionen mit seinem Überzeugungsfundament übersehen kann. Oder er weiß nicht, dass solche Konzeptionen der ʿaqīda widersprechen. Es kann auch der Teufel sich seiner bemächtigen, sodass er in einer Handlung von seinem Überzeugungsfundament abweicht.
Wie kann er aber Muslim bleiben, wenn er eine Handlung vollzieht, die der islamischen ʿaqīda widerspricht?
Wenn z. B. ein Muslim seinen muslimischen Bruder zum Ungläubigen erklärt, lädt dann nicht einer von beiden die Sünde auf sich? Ist dann nicht seine Aussage hier als kufr anzusehen?
Auch weiß ich, dass die Handlungen Aussagen und Bewegungen umfassen. Wenn sich ein Muslim nun vor einem Götzen niederwirft, so wird er doch dadurch zum Ungläubigen?
Ich bitte euch, die Handlungen darzulegen, die dem islamischen Überzeugungsfundament widersprechen, der Muslim aber trotz ihres Vollzugs Muslim bleibt.
Umfassen diese Handlungen auch das Regieren nach etwas Anderem als dem, was Allah herabgesandt hat, wie z. B. nach dem ungläubigen Säkularismus oder Anderem?
Möge Allah euch reichlich belohnen!
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh!
Erstens: Deine Frage bezieht sich auf die Abhandlung „Mängel im Verhalten“ im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 1“, und zwar auf dort verwendete Formulierungen wie z. B.: Bei vielen Muslimen wird das Auftreten von Handlungen wahrgenommen, die ihrem islamischen Überzeugungsfundament widersprechen. (...), oder: (...) So kann der Mensch vergessen und die Verknüpfung seiner Konzeptionen mit seiner ʿaqīda übersehen, oder er kennt den Widerspruch zwischen diesen Konzeptionen und seiner ʿaqīda bzw. seinem Status als islamische Persönlichkeit nicht. Oder aber der Teufel überwältigt sein Herz, sodass er sich in einer Handlung von der ʿaqīda entfernt und Taten begeht, die der ʿaqīda widersprechen (...) Mit diesen und ähnlichen Formulierungen ist nicht das gemeint, was du in deiner Frage erwähnst, dass man Handlungen setzt, die einen aus der islamischen ʿaqīda ausschließen. Gemeint ist vielmehr der Vollzug verbotener Handlungen und Sünden, die dem widersprechen, was die islamische ʿaqīda vorschreibt, nämlich die islamischen Rechtssprüche einzuhalten und diesen nicht zuwiderzuhandeln. Die Erläuterung dessen ist in der o. a. Abhandlung an mehreren Stellen erwähnt worden, so z. B.:
- In Wahrheit verhält es sich jedoch so, dass das Vorhandensein von Mängeln im Verhalten eines Muslims nicht dazu führt, dass dieser keine islamische Persönlichkeit mehr ist. So kann der Mensch vergessen und die Verknüpfung seiner Konzeptionen mit seiner ʿaqīda übersehen, oder er kennt den Widerspruch zwischen diesen Konzeptionen und seiner ʿaqīda bzw. seinem Status als islamische Persönlichkeit nicht. Oder aber der Teufel überwältigt sein Herz, sodass er sich in seiner Handlung von der ʿaqīda entfernt und Taten begeht, die der ʿaqīda widersprechen. Sie können auch den Eigenschaften eines Muslims widersprechen, der an seiner Glaubensordnung festhält, oder sie stehen den Geboten und Verboten Allahs entgegen. Er tut dies alles oder einiges davon, obwohl er noch immer die islamische ʿaqīda im Herzen trägt und sie als Grundlage seines Denkens und seiner Neigungen erachtet.Daher ist es unzulässig zu behaupten, der Mensch sei in einem solchen Fall aus dem Islam ausgetreten oder stelle keine islamische Persönlichkeit mehr dar. Denn solange er die ʿaqīda im Herzen verinnerlicht, ist er Muslim, auch wenn er in einer seiner Handlungen ungehorsam sein sollte.
- (...) Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderlich, wenn der Muslim sündigt und in einer seiner Handlungen die Gebote und Verbote Allahs übertritt. Es kann sein, dass er einen Widerspruch zwischen der Realität und der Verknüpfung des Verhaltens mit der ʿaqīda sieht. Er könnte der Einbildung verfallen, dass sein Nutzen in dem, was er tat, vorhanden war, worauf er bereut, den Fehler seines Handelns erkennt und zu Allah zurückkehrt.Diese Übertretungen der Gebote und Verbote Allahs negieren nicht die Existenz der ʿaqīda bei ihm, sondern widerlegen, dass diese eine Handlung durch die ʿaqīda geleitet wurde.Deswegen werden die Sünder oder Frevler nicht als Apostaten angesehen, sondern als Muslime, die sündhaft im Handeln sind. Allein darin haben sie gesündigt und ausschließlich dafür werden sie bestraft. Sie bleiben aber Muslime, sofern sie an der islamischen ʿaqīda festhalten. Ende der Darlegungen aus dem Buch „Die islamische Persönlichkeit“.
- Aus dieser Erläuterung geht klar hervor, dass der Vollzug verbotener Handlungen und das Begehen islamrechtlicher Übertretungen gemeint ist, die den Muslim nicht aus seiner islamischen ʿaqīda ausschließen. Beispiel dafür ist der Genuss von Rauschgetränken, Diebstahl, das Betrachten verbotener Blöße (ʿaura) oder Ähnliches. Mit dem Begehen derartiger Sünden wird er zu einem frevelhaften Übeltäter, nicht aber zu einem Ungläubigen, solange er von der islamischen ʿaqīda überzeugt ist.
Zweitens: Eine Handlung von der Art der Niederwerfung vor einem Götzen oder des Vollzugs eines jüdischen oder christlichen Gebets widerspricht nicht nur der islamischen ʿaqīda und weicht von ihr ab, sondern bedeutet darüber hinaus den Abfall von ihr und vom ganzen Islam. Wer solche Handlungen vollzieht, ist von seinem Glauben ausgetreten. In einer Frage/Antwort vom 30.04.2017 über die Vermeidung des Unglaubens und das Sterben als Muslim haben wir diese Problematik ausführlich dargelegt.
Drittens: Was das Regieren nach etwas Anderem anlangt als das, was Allah herabgesandt hat, so gibt es hierzu Detailuntersuchungen, die wir bereits in mehreren Antworten dargelegt haben. Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Herrschen nach den Gesetzen des Unglaubens eine Handlung darstellt. Offenbart diese Handlung eine Überzeugung, d. h., weist sie darauf hin, dass der Herrscher nicht an den Islam glaubt und aus der Überzeugung heraus nach dem Unglauben regiert, dass die Gesetze des Islam ungeeignet sind, so wird er mit dieser Handlung zum Ungläubigen. Wer hingegen nach dem Unglauben regiert, aber die Richtigkeit des Islam und die Pflicht, ihn anzuwenden, anerkennt, der wird mit seiner Handlung zum Ungerechten und zum Frevler, aber nicht zum Ungläubigen. Darauf weisen die drei Verse aus Sure al-Māʾida (5) hin, die das Richten nach etwas Anderem als dem Islam erwähnen: Ein Vers beschreibt denjenigen, der nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, als Ungläubigen (kāfir), der zweite beschreibt ihn als Frevler (fāsiq) und der dritte als Ungerechten (ẓālim). Der Erhabene sagt:
﴿وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ﴾
Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Ungläubigen. (5:44)
﴿وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ﴾
Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Ungerechten. (5:45)
﴿وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْفَاسِقُونَ﴾
Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Frevler. (5:47) Die Kenntnis der Realität des Herrschers, der nicht nach dem Islam regiert, ist also notwendig, um ihn richtig beurteilen zu können.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass man die Menschen nicht leichtfertig zu Ungläubigen erklären darf. Wer von zwei muslimischen Eltern geboren wurde, gilt als Muslim. Ihn als Ungläubigen einzustufen, bedarf eines definitiven Beweises, der den Unglauben belegt. Auch wenn 90% der Beweise für seinen Unglauben sprechen, aber 10% sprechen für den Islam, so darf er nicht zum Ungläubigen erklärt werden. Vielmehr muss man seine Handlungen verfolgen und ihn dafür, dass diese dem Islam widersprechen, als Frevler, Ungehorsamen und Ungerechten einstufen. Er wird jedoch nicht zum Ungläubigen erklärt, solange der definitive Beweis für seinen Unglauben nicht erbracht ist. Der takfīr, d. h., jemanden zum Ungläubigen zu erklären, hat das Auslöschen von Menschenleben und die Anwendung der Apostasie-Gesetze zur Folge. Vergewissert man sich nicht des Unglaubens durch einen definitiven Beweis, so kann es zu Unheil und schlimmen Verbrechen führen.
Dies ist eine wichtige Angelegenheit, die durch die islamischen Rechtsbelege untermauert wird. Dazu zählen die folgenden:
1. Der Erhabene sagt:
﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا ضَرَبْتُمْ فِي سَبِيلِ اللَّهِ فَتَبَيَّنُوا وَلَا تَقُولُوا لِمَنْ أَلْقَى إِلَيْكُمُ السَّلَامَ لَسْتَ مُؤْمِنًا تَبْتَغُونَ عَرَضَ الْحَيَاةِ الدُّنْيَا فَعِنْدَ اللَّهِ مَغَانِمُ كَثِيرَةٌ كَذَلِكَ كُنْتُمْ مِنْ قَبْلُ فَمَنَّ اللَّهُ عَلَيْكُمْ فَتَبَيَّنُوا إِنَّ اللَّهَ كَانَ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرًا﴾
Ihr, die ihr glaubt, wenn ihr auszieht auf dem Wege Allahs, so prüft nach und sagt zu keinem, der euch den Friedensgruß bietet: "Du bist kein Gläubiger." Ihr trachtet nach den Gütern des irdischen Lebens, doch bei Allah sind vielerlei Beutegüter. So waret ihr einst, dann aber hat Allah euch Gunst erwiesen; darum prüft nach. Wahrlich, Allah ist eures Tuns wohl kundig. (4:94)
Als Offenbarungsanlass für diesen Vers ist u. a. folgender Hadith ergangen:
Aḥmad berichtet in seinem „Musnad“ von Abū Ẓībān, der sprach: Ich hörte Usāma ibn Zaid sagen:
«بَعَثَنَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسـلم إِلَى الْحُرَقَةِ مِنْ جُهَيْنَةَ، قَالَ: فَصَبَّحْنَاهُمْ فَقَاتَلْنَاهُمْ، فَكَانَ مِنْهُمْ رَجُلٌ إِذَا أَقْبَلَ الْقَوْمُ كَانَ مِنْ أَشَدِّهِمْ عَلَيْنَا، وَإِذَا أَدْبَرُوا كَانَ حَامِيَتَهُمْ، قَالَ: فَغَشِيتُهُ أَنَا وَرَجُلٌ مِنَ الْأَنْصَارِ، قَالَ: فَلَمَّا غَشِينَاهُ، قَالَ: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، فَكَفَّ عَنْهُ الْأَنْصَارِيُّ وَقَتَلْتُهُ، فَبَلَغَ ذَلِكَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسـلم فَقَالَ: "يَا أُسَامَةُ، أَقَتَلْتَهُ بَعْدَمَا قَالَ: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ؟" قَالَ: قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنَّمَا كَانَ مُتَعَوِّذًا مِنَ الْقَتْلِ. فَكَرَّرَهَا عَلَيَّ حَتَّى تَمَنَّيْتُ أَنِّي لَمْ أَكُنْ أَسْلَمْتُ إِلَّا يَوْمَئِذٍ»
Der Gesandte Allahs (s) entsandte uns nach al-Ḥuraqa im Gebiet des Stammes von Ğuhaina. Wir griffen sie in der Früh an und bekämpften sie. Wenn die Leute uns entgegentraten, kämpfte ein Mann unter ihnen am härtesten gegen uns, und wenn sie sich zurückzogen, war er die beschützende Nachhut. Ich und ein Mann der anṣār nahmen ihn uns vor. Als wir uns seiner bemächtigten, sagte er: „Es gibt keinen Gott außer Allah.“ Daraufhin ließ der Mann von den anṣār von ihm ab, ich aber tötete ihn. Dem Propheten (s) kam dies zu Ohren und er sprach: „O Usāma, du hast ihn getötet, nachdem er „Es gibt keinen Gott außer Allah“ ausgesprochen hatte?“ Ich antwortete: „O Gesandter Allahs, er wollte sich doch nur vor dem Töten schützen.“ Doch der Gesandte (s) wiederholte dies, bis ich wünschte, erst an diesem Tage Muslim geworden zu sein.
2. Es sprach der Gesandte Allahs (s):
«لَا أَزَالُ أُقَاتِلُ النَّاسَ حَتَّى يَقُولُوا: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، فَإِذَا قَالُوا: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، فَقَدْ عَصَمُوا مِنِّي أَمْوَالَهُمْ وَأَنْفُسَهُمْ إِلَّا بِحَقِّهَا، وَحِسَابُهُمْ عَلَى اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ»
Ich werde die Menschen weiter bekämpfen, bis sie „Lā ilāha illā Allāh“ („Es gibt keinen Gott außer Allah.“) sagen. Sagen sie „Lā ilāha illā Allāh“, so haben sie ihr Vermögen und ihr Leben vor mir geschützt, bis auf den Rechtsanspruch darauf, und ihre Rechenschaft obliegt Allah, dem Erhabenen. Bei Aḥmad in seinem „Musnad“ tradiert.
3. Im „Ṣaḥīḥ“ von al-Buḫārī wird von ʿAbdullāh ibn ʿUmar berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sprach:
«أَيُّمَا رَجُلٍ قَالَ لِأَخِيهِ يَا كَافِرُ، فَقَدْ بَاءَ بِهَا أَحَدُهُمَا»
Wenn irgendjemand zu seinem Bruder „Du Ungläubiger!“ sagt, so hat es einer von beiden auf sich geladen. Und Muslim berichtet in seinem „Ṣaḥīḥ“ von Nāfiʿ und dieser von ibn ʿUmar, dass der Prophet (s) sprach:
«إِذَا كَفَّرَ الرَّجُلُ أَخَاهُ فَقَدْ بَاءَ بِهَا أَحَدُهُمَا»
Wenn jemand seinen Bruder zum Ungläubigen erklärt, so hat es einer von beiden auf sich geladen.
Demzufolge darf man nicht übereilt und leichtfertig einen Muslim zum Ungläubigen erklären. Vielmehr muss man dies genau nachprüfen und sich dessen absolut sicher sein.
Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta
10. Šaʿbān 1438 n. H.
07.05.2017 n. Chr.