Donnerstag, 19 Jumada al-awwal 1446 | 21/11/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Antwort auf die Frage:   Die Rolle des Jihad bei der Errichtung des Staates

Frage:

Es gibt jene, die sagen, dass sich Hizb ut Tahrir in seinem Streben nach der Errichtung des Kalifats auf die mekkanische Periode, nicht aber auf die medinensische Periode bezieht. Deshalb sieht der Hizb kämpferische Handlungen, also den „Jihad", in der Phase des Aufrufens zur Errichtung des Kalifats im Widerspruch zur Shari‘a, da der Prophet (saw) dies nicht getan habe. Jene, die dies sagen, fügen hinzu: Warum werden die Beweise für die Errichtung des Kalifats nicht der medinensischen Periode entnommen, als der Jihad in Kraft war und ausgeführt wurde? Gibt es eine glasklare Antwort in dieser Frage? Wa jazak Allahu khairan.

Antwort:

Diese Frage beinhaltet zahlreiche Punkte, welche der Erklärung bedürfen:

1. Die beinhalteten Beweise - seien sie aus dem Buch oder der Sunna - müssen nach ihrer Eigenart befolgt werden. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen den Beweisen, die in Mekka al-Mukarramah hervorgingen und jenen, die in Medina al-Munawwarah zutage traten.

2. Die geforderten Beweise sind solche, welche die Angelegenheit betreffen, im Gegensatz zu Beweisen, die sich auf etwas Anderes als die zu untersuchende Angelegenheit beziehen:

a) Wollte ich beispielsweise wissen, wie man die Gebetswaschung vollzieht, würde ich über-all nach den die Gebetswaschung betreffenden Beweisen suchen, seien sie in Medina oder in Mekka offenbart worden. Aus ihnen wird dann der Hukm Shar'i (Rechtsspruch) gemäß der etablierten Rechtsmethode abgeleitet... Hingegen suche ich nicht nach den Beweisen des Fastens, um aus ihnen den Rechtspruch zur Gebetswaschung und ihre Modalitäten abzuleiten.

b) Ebenso, wenn ich die Gesetze der Hajj in Erfahrung bringen möchte. Ich suche überall nach den Beweisen der Hajj, seien sie nun in Mekka oder in Medina offenbart worden. So-dann wird aus ihnen der Hukm Shar'i  gemäß der etablierten Rechtsmethode abgeleitet. Je-doch suche ich nicht nach den Beweisen des Gebets, um aus ihnen die Bestimmungen zur Hajj und ihre Modalitäten abzuleiten.

c) Wollte ich zum Beispiel die Gesetze des Jihad in Erfahrung bringen, bezüglich der Indivi-dual- oder Kollektivpflicht, des Defensiv- oder Offensiv-Jihads, die Gesetze der Eröffnung und Verbreitung des Islam, sowie der zwangsweisen oder versöhnlichen Eröffnung...so wür-de ich die Beweise des Jihad überall suchen, seien sie in Mekka oder Medina offenbart. Aus ihnen wird der Hukm Shar‘i gemäß der etablierten Rechtsmethode abgeleitet. Allerdings würde ich nicht nach den Beweisen bezüglich der Zakat suchen, um ihnen den Rechtspruch des Jihad und seine Details zu entnehmen.

d) Dies ist die Verfahrensweise in jeder Angelegenheit. Die Beweise werden überall gesucht, ganz gleich ob sie in Mekka oder Medina offenbart wurden. Sodann wird diesen Beweisen der Hukm Shar'i in der betreffenden Angelegenheit gemäß der etablierten Rechtsmethode entnommen.

3. Nun kommen wir zu der Angelegenheit der Errichtung des Islamischen Staates und suchen nach ihren Beweisen, ganz gleich, ob diese in Mekka oder Medina offenbart wurden. Aus ihnen leiten wir den Rechtspruch gemäß der etablierten Rechtsmethode ab.

Wir finden keine Beweise bezüglich der Errichtung des Islamischen Staates, außer jenen, die der Gesandte Allahs (saw) in seiner Sira in Mekka al-Mukarramah aufzeigte. Er rief im Ge-heimen zum Islam auf, dann formte er einen Block standfester Gläubiger...dann verkündete er es unter den Menschen Mekkas und der Umgebung...schließlich suchte er die Unterstüt-zung der Leute mit Einfluss und Macht. Allah (swt) ehrte ihn durch die Ansar, sodass der Prophet (saw) zu ihnen auswanderte und den Staat errichtete.

Dies sind die Beweise der Errichtung des Staates und es gibt keine anderen. Der Gesandte (saw) legte uns dies in seiner Sira klar und deutlich dar und wir sind zur Befolgung verpflichtet. In dieser Angelegenheit geht es nicht um die mekkanische Periode vor der Auferlegung des Jihad, oder um die medinensische Periode nach der Auferlegung des Jihad. Vielmehr geht es um das Auffinden der Beweise bezüglich der Errichtung des Staates. Diese finden sich ausschließlich in Mekka, bevor der Gesandte Allahs (saw) nach Medina auswanderte und den Staat errichtete.

Bei der Errichtung des Staates handelt es sich um eine Angelegenheit und beim Jihad um eine andere. Wie wir gesagt haben, werden die Beweise für die Errichtung des Staates aus ihren Quellen entnommen, so wie die Beweise für den Jihad aus ihren jeweiligen Quellen entnommen werden. Das Eine ist vom Anderen zu unterscheiden und es besteht keine Abhängigkeit zwischen den Angelegenheiten. Deshalb ist der Jihad in Abwesenheit des Kalifats nicht ausgesetzt, denn der Gesandte (saw) sagt:

«وَالْجِهَادُ مَاضٍ مُنْذُ بَعَثَنِي اللهُ عَزَّ وَجَلَّ إِلَى أَنْ يُقَاتِلَ آخِرُ أُمَّتِي الدَّجَّالَ، لَا يُبْطِلُهُ جَوْرُ جَائِرٍ وَلَا عَدْلُ عَادِلٍ»


„Der Jihad ist fortwährend, seitdem mich Allah entsandt hat und bis die Letzten meiner Ummah den Dajjal bekämpfen. Weder hebt ihn die Ungerechtigkeit eines Unterdrückers, noch die Gerechtigkeit eines Gerechten auf." (Von Al-Bayhaqi in seinen As-Sunan al-kubra von Anas bin Malik überliefert.)

Dementsprechend ist der Jihad fortwährend entsprechend der Gesetze der Shari‘a, ob das Kalifat nun errichtet ist oder nicht.

Ebenso ist die Arbeit zur Errichtung des Kalifats nicht etwa ausgesetzt, weil die Regenten den Jihad eingestellt haben. Die Arbeit für das Kalifat ist fortzusetzen, bis dieses errichtet ist, da es den fähigen Muslimen verboten ist, ohne die Bai‘a zum Kalifen in ihren Nacken zu leben. Muslim berichtet von Abdullah Bin Umar, welcher sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (saw) sagen:

«مَنْ خَلَعَ يَدًا مِنْ طَاعَةٍ، لَقِيَ اللهَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ لَا حُجَّةَ لَهُ، وَمَنْ مَاتَ وَلَيْسَ فِي عُنُقِهِ بَيْعَةٌ، مَاتَ مِيتَةً جَاهِلِيَّةً»

‚Derjenige, der seine Hand aus einem Gehorsam zurückzieht, wird Allah am Tag der Auferstehung ohne Argument für sich antreffen. Und wer stirbt, ohne eine Bai'a in seinem Nacken, der stirbt den Tod der Jahiliyyah.‘"

Folglich dauert der Jihad an und dauert die Arbeit für das Kalifat an, bis dieses errichtet ist. Keines dieser beiden hängt von dem jeweils anderen ab. Es sind zwei verschiedene Angele-genheiten. Für jede Angelegenheit werden ihre islamrechtlichen Beweise gesucht, aus denen der Hukm Shar‘i gemäß der etablierten Rechtsmethode abgeleitet wird.

4. Deshalb haben die Befolgung der Methode des Propheten (saw) durch die Partei, die er in Mekka bis zur Errichtung des Staates in Medina darlegte und der Verzicht auf Kampfhand-lungen während der Phase des Aufrufes zur Errichtung des Kalifats, nichts mit der mekkani-schen oder der medinensischen Phase zu tun. Vielmehr gibt es keine Beweise für die Errich-tung des Staates außer denen, die der Prophet (saw) in Mekka bis zur Errichtung des Staates in Medina darlegte. Die Frage ist die Methode der Errichtung des Staates. Es gibt keine andere Methode außer jener, die der Prophet (saw) in seiner Sira in Mekka demonstrierte.

Wenn die Frage die Arbeit des Islamischen Staates und seiner Institutionen beträfe... dann hätten wir sie den Beweisen entnommen, die der Gesandte Allahs (saw) in Medina demons-trierte, da der Staat dort errichtet wurde.

5. Schlussfolgerung:

a) Die Gesetze einer jeden Frage werden den betreffenden Beweisen entnommen, seien diese in Medina oder in Mekka offenbart. So werden die Gesetze des Fastens den Beweisen des Fastens entnommen, die Gesetze des Gebets den Beweisen des Gebets, die Gesetze des Jihad den Bewiesen des Jihad und die Gesetze der Errichtung des Staates den Beweisen der Errich-tung des Staates...usw.

b) Die Befolgung der Methode des Propheten (saw) aus Mekka al-Mukarramah zur Errich-tung des Staates begründet sich damit, dass es keine anderen Beweise bezüglich der Errich-tung des Staates gibt, außer jenen, die in Mekka al-Mukarramah dargelegt wurden. Gäbe es Beweise bezüglich der Errichtung des Staates aus Medina, so wäre genauso aus diesen Be-weisen abzuleiten.

Wir bitten Allah, den Allmächtigen, um seine Hilfe und den Erfolg bei der Errichtung des Islamischen Staates, dem rechtgeleiteten Kalifat, welches die Ehre des Islam und der Muslime wiederherstellt, den Kufr und die Kuffar erniedrigt und das Gute in alle vier Himmelsrichtungen verbreitet. Dies ist es, was Allah liebt!

 

Euer Bruder,

Ata‘ Bin Khalil Abu Al-Rashtah



Link zur Antwort des Amir auf seiner Facebook-Seite:

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