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بسم الله الرحمن الرحيم
Stellungnahme zum Schwimmunterricht-Urteil Das Bundesverwaltungsgericht wirft die Religionsfreiheit einmal mehr über Bord und erschlägt junge Musliminnen mit der Integrationskeule!
Mit erhobenem Zeigefinger und kulturimperialistischem Sendungsbewusstsein schmettern die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die Klage einer jungen muslimischen Schülerin ab, die lediglich um die Befreiung vom Schwimmunterricht gebeten hatte.
Die Achtung Andersdenkender werde durch koedukativen Schwimmunterricht angeblich gefördert, ebenso werde damit religiös und weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegengewirkt. Nicht genug, meint das BVerwG bestimmen zu dürfen, was islamrechtlich den jungen Musliminnen zuzumuten ist und was nicht. Die Leipziger Richter (oder auch Muftis) argumentierten, dass mittlerweile mithilfe einer „Burkini" das Problem gelöst sei, weil der Körper damit ausreichend bedeckt werde. Die Entscheidung sei eine Kompromisslösung zwischen staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag und der Religionsfreiheit.
Die 13-jährige Klägerin gilt auf ihrer Schule als Vorzeigeschülerin und beeindruckt regelmäßig durch Bestnoten, obwohl sie erst mit acht Jahren nach Deutschland immigrierte. Ein Paradebeispiel für gelungene Integration mag man im ersten Moment denken. Weit gefehlt! Die Richter stellten implizit klar, dass es bei der Integration weniger um Sprache oder um Bildung geht, sondern vielmehr um die Bekämpfung der islamischen Identität. Wer sich integrieren will, der möge die eigenen Wertvorstellungen aufgeben. Wer sich sträubt, wird per Gesetz gezwungen. Eine erbärmliche Kultur, die sich per Zwang Geltung verschaffen muss, statt intellektuell zu überzeugen! Immer wieder wird die Religionsfreiheit von ihren eigenen Vertretern mit Füßen getreten - zugleich beharrt man darauf, eben diese Werte anzunehmen. Wie ernst sollen wir Sie noch nehmen, Euer Ehren?
Um sich nicht gänzlich die Blöße zu geben, wird mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates argumentiert, als handele es sich um ein hohes Aufklärungsgut und der Schwimmunterricht ein unverzichtbarer Bestandteil dessen. Sowohl Richter als auch Lehrer sind gut beraten, eine Gelassenheit im Umgang mit Muslimen an den Tag zu legen, statt verkrampft und fast paranoid ständig die Integrationskeule zu schwingen und aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Als sei die alltägliche Diskriminierung von Muslimen nicht genug Psychoterror, knüpfen sich die Richter nunmehr junge, hilflose Schüler vor. Das ist unehrenhaft, Euer Ehren!
Wir Muslime haben das Recht zu definieren, was der Islam erlaubt und was nicht. Das müssten die Richter im Lande eigentlich wissen, schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Deutungshoheit in religiösen Fragen deutlich den Anhängern dieser Religion zugesprochen. Der Staat und die Gerichte haben sich hier neutral zu verhalten. Es sind grade solche Entscheidungen des BVerwG, die die Achtung Andersdenkender erschwert, da sich viele islamophob eingestellte Bundesbürger und insbesondere Lehrer in ihrer Einstellung durch ein derartiges Urteil bestätigt fühlen. Darüber hinaus zeugt es von außerordentlicher Ignoranz zu argumentieren, dass mithilfe von Zwang die Bildung einer Parallelgesellschaft vermieden werde. Ganz im Gegenteil drängt man die Muslime gerade dadurch in die Isolation, weil man ihnen ständig signalisiert, sie seien hier unerwünscht und nichts weiter als ein Fremdkörper in der Gesellschaft. Ferner ist zu betonen, dass das BVerwG im islamischen Recht nicht wirklich gut bewandert zu sein scheint. Islamrechtlich gesehen ist und bleibt der koedukative Schwimmunterricht eindeutig verboten, mit oder ohne Burkini!
Da auch auf die Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr zu zählen ist, weil die deutschen Gerichte de facto von der politischen Agenda im Lande dirigiert werden, sei den Muslimen angeraten, sich besser zu organisieren, ihre Rechte einzufordern und keinesfalls auch nur minimal von ihrer islamischen Identität abzurücken!
Hinweis: Wir bitten alle Leser uns dabei tatkräftig zu unterstützen, diese Verlautbarung über alle möglichen Online-Kanäle zu verbreiten (auch an die islamischen Organisationen und Vertreter) und auch vielen Nicht-Muslimen (Richter, Politiker, Lehrer, Journalisten usw.) zukommen zu lassen, um der Islamfeindlichkeit argumentativ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Darüber hinaus ist es das Mindeste, was jeder Muslim für seine jungen Geschwister tun kann, die täglich mit Diskriminierungen in der Schule zu kämpfen haben und niemanden an ihrer Seite wissen, der sich für sie einsetzt.