Dienstag, 06 Shawwal 1445 | 16/04/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Wie der Hadith

«لا يَرُدُّ الْقَضَاءَ إِلا الدُّعَاءُ»

„Nichts kann das Schicksal (qaḍāʾ) abwenden außer das Bittgebet.“ verstanden werden muss

Frage:

Im Buch „Das islamische Denken“, was ja eines unserer adoptierten Bücher ist, wird erwähnt, dass das Bittgebet weder die Bestimmung (qadar) abwehren noch das Schicksal (qaḍāʾ) verändern noch das Wissen Allahs, des Erhabenen, abwandeln kann. Jedoch existieren Texte in Koran und Sunna, die mir so vorkommen, als ob sie diesem Verständnis widersprächen. So wird vom Gesandten (s) berichtet, dass er sprach: «لا يَرُدُّ الْقَضَاءَ إِلا الدُّعَاءُ» „Nichts kann das Schicksal (qaḍāʾ) abwenden außer das Bittgebet“. Es existieren noch zahlreiche andere Hadithe in dieser Bedeutung. Diese Hadithe belegen, dass das Bittgebet die Bestimmung verändern kann. Wie soll man nun mit diesem Widerspruch zwischen dem, was im Buch erwähnt wird, und diesen Texten umgehen? Möge Allah es dir reichlich vergelten!

Antwort:

Es scheint, dass du eine Stelle im Buch „Das islamische Gedankengut“ (al-fikr al-islāmī) meinst, nicht „Das islamische Denken“, wie es in der Frage fälschlich erwähnt wird. Auch ist ein weiterer Fehler in der Frage vorhanden, und zwar deine Aussage „was ja eines unserer adoptierten Bücher ist“. Dieses Buch ist nämlich nicht adoptiert worden. Im administrativen Dossier steht es in der Rubrik der „nicht adoptierten Bücher, welche die Partei herausgegeben hat, ob nun der Name des amīr oder - aus bestimmten Erwägungen - der eines anderen Mitglieds darauf steht. Sie werden nicht in den ḥalaqāt (Lehrkreisen) unterrichtet.“ In der danach erfolgten Auflistung ist das Buch „Das islamische Gedankengut“ angeführt. Jedenfalls scheint es, als ob du auf folgende Stelle im Buch hinweist: Es muss jedoch klar sein, dass das Bittgebet (duʿāʾ) nicht das verändern kann, was sich im Wissen Allahs befindet. Weder kann es das Schicksal (qaḍāʾ) abwehren noch die Bestimmung (qadar) aussetzen noch etwas hervorrufen, ohne dass es seiner Ursache entspringt. Denn das Wissen Allahs wird sich definitiv erfüllen, und das Schicksal (qaḍāʾ), das Allah bestimmt hat, wird sich unabdingbar ereignen. Würde nämlich das Bittgebet es abwenden können, wäre es kein Schicksal. Auch die Bestimmung (qadar) hat Allah festgelegt, die vom Bittgebet ebenso wenig ausgesetzt werden kann. Nun sagst du, dass diese Aussage dem widerspricht, was in folgendem Hadith erwähnt wird: «إِنَّ الدُّعَاءَ يَرُدُّ الْقَضَاءَ» „Wahrlich, das Bittgebet kann das Schicksal (qaḍāʾ) abwenden.“ In einer anderen Tradierung heißt es: «لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ» „Nichts kann die Bestimmung (qadar) abwenden außer das Bittgebet“. Nun fragst du, wie mit diesem Widerspruch umzugehen ist.

Bevor ich dir antworte möchte ich als Einführung einige Dinge erwähnen, die damit in Zusammenhang stehen:

1. Die Stellung des Bittgebets im Islam und wie es mit der Erlaubnis Allahs erhört wird: Zu diesem Thema sind āyāt und Hadithe ergangen, dazu zählen:

- Der Erhabene sagt:﴿وَقَالَ رَبُّكُمُ ادْعُونِي أَسْتَجِبْ لَكُمْ إِنَّ الَّذِينَ يَسْتَكْبِرُونَ عَنْ عِبَادَتِي سَيَدْخُلُونَ جَهَنَّمَ دَاخِرِينَ„Und euer Herr sprach: "Ruft Mich an, und Ich erhöre euch!“ Gewiss, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden gedemütigt in die Hölle eingehen.“ (40:60)

- Al-Ḥākim berichtet in seinem Werk „al-Mustadrak“ in geschlossener Kette von Abū Huraira (r), der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs (s): «لَيْسَ شَيْءٌ أَكْرَمَ عَلَى اللَّهِ مِنْ الدُّعَاءِ» „Für Allah gibt es nichts Würdevolleres als das Bittgebet.“ Und Aḥmad berichtet in seinem „Musnad“ in geschlossener Kette von Abū Saʿīd, dass der Prophet (s) sprach: «مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَدْعُو بِدَعْوَةٍ لَيْسَ فِيهَا إِثْمٌ وَلَا قَطِيعَةُ رَحِمٍ إِلَّا أَعْطَاهُ اللَّهُ بِهَا إِحْدَى ثَلَاثٍ إِمَّا أَنْ تُعَجَّل لَهُ دَعْوَتُهُ وَإِمَّا أَنْ يَدَّخِرَهَا لَهُ فِي الْآخِرَةِ وَإِمَّا أَنْ يَصْرِفَ عَنْهُ مِنْ السُّوءِ مِثْلَهَا قَالُوا إِذاً نُكْثِرُ قَالَ اللَّهُ أَكْثَرُ»„Kein Muslim richtet ein Bittgebet, dass weder eine Sünde noch das Kappen einer Verwandtschaftsbande enthält, außer dass Allah ihm dafür eines von dreien gewährt: Entweder wird ihm sein Bittgebet schnell erfüllt oder Er hebt es ihm für das Jenseits auf oder aber Er hält von ihm in gleichem Maße Schlechtes fern.“ Sie fragten: „Dann sollen wir es reichlich tun?“ Er antwortete: „Allah ist reichlicher.“ Den Hadith hat hat auch al-Ḥākim in seinem Werk „al-Mustadrak“ in geschlossener Kette von Abū Saʿīd (r) herausgebracht.

Diese Textbelege machen klar, dass Allah es liebt, wenn Sein gläubiger Diener Bittgebete an Ihn richtet und dies in intensiver Weise tut. Auch wird das Bittgebet erhört, und zwar auf eine von drei Arten, wie es der Hadith im „Musnad“ von Aḥmad erwähnt. Und diese Erhörung ist in der Verwahrten Tafel (al-lauḥ al-maḥfūẓ) eingetragen worden. So kann nichts geschehen, außer dass es seit der Ewigkeit festgeschrieben wurde, wie es die untenstehenden Belege für die Bestimmung (qadar) erläutern.

2- Wenn in einer Frage ein definitiver Beleg existiert, der einen bestimmten Rechtsspruch ergibt, und ein weiterer, präsumtiver Beleg mit richtigem Tradierungsstrang vorhanden ist, aus dem ein anderer Rechtsspruch zu verstehen ist, der dem definitiven Beleg zu widersprechen scheint, so müssen in diesem Falle beide Belege harmonisiert (ǧamʿ) werden. Denn die Anwendung beider Belege hat Vorrang (aulā) gegenüber der Vernachlässigung eines von beiden. Ist eine Harmonisierung beider Belege nicht möglich, wird der definitive Beleg übernommen und der präsumtive inhaltlich (dirāyatan) - also nicht von der Tradierung her - zurückgewiesen, da sein Strang ja richtig ist. Ist hingegen sein Tradentenstrang schwach, dann wird er aufgrund seiner Schwäche zurückgewiesen.

3- Zu den Rechtsbelegen bezüglich der Bestimmung zählt:

- Der Erhabene sagt: ﴿وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَراً مَقْدُوراً„Und der Befehl Allahs ist eine festgelegte Bestimmung (qadaran maqdūran).“ (33:38) Qadar ist hier der Befehl, der in der Ewigkeit bestimmt wurde, und maqdūr ist das, was sich definitiv ereignen wird. Qadaran maqdūran ist also die besiegelte, unabwendbare Entscheidung. Das heißt, sie wird sich unweigerlich ereignen.﴿ومَا يَعْزُبُ عَنْ رَبِّكَ مِنْ مِثْقَالِ ذَرَّةٍ فِي الْأَرْضِ وَلا فِي السَّمَاءِ وَلا أَصْغَرَ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرَ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِينٍ“Und Deinem Herrn entgeht nichts vom Gewicht eines Stäubchens, nicht auf der Erde und nicht im Himmel, und nichts Kleineres als dies und nichts Größeres, das nicht in einem klaren Buche verzeichnet wäre.” (10:61). ﴿عَالِمِ الْغَيْبِ لا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلا فِي الأَرْضِ وَلا أَصْغَرُ مِنْ ذَلِكَ وَلا أَكْبَرُ إِلا فِي كِتَابٍ مُبِين„Dem Kenner des Verborgenen, es entgeht Ihm nicht das Gewicht eines Stäubchens, nicht in den Himmeln und nicht auf Erden, und es gibt nichts Kleineres als dies und nichts Größeres, das nicht in einem klaren Buche verzeichnet wäre.“ (34:3). ﴿مَا أَصَابَ مِنْ مُصِيبَةٍ فِي الأَرْضِ وَلا فِي أَنْفُسِكُمْ إِلا فِي كِتَابٍ مِنْ قَبْلِ أَنْ نَبْرَأَهَا إِنَّ ذَلِكَ عَلَى اللَّهِ يَسِيرٌ„Kein Unglück trifft auf Erden ein noch trifft es euch selbst, das nicht in einem Buch verzeichnet wäre, bevor Wir es erschufen. Wahrlich, für Allah ist dies ein Leichtes.“ (57:22)

- Auch sind Hadithe zum Thema qadar und dessen Niederschrift in der Verwahrten Tafel ergangen, dazu zählen:

Von Abū Huraira wird berichtet, der sagte: Es sprach der Prophet (s): «جَفَّ الْقَلَمُ بِمَا أَنْتَ لاَقٍ» „Trocken ist die Feder mit dem, was dir widerfahren wird.“ Bei al-Buḫārī tradiert. Das bedeutet: Was dir widerfahren wird, ist bereits in der Ewigkeit niedergeschrieben worden. Der Hadith von ʿUmar, in dem berichtet wird, dass der Engel Gabriel zum Propheten (s) kam und ihn nach dem Islam und dem īmān fragte.

Darin heißt es: قَالَ: فَأَخْبِرْنِي عَنْ الإيمان قَالَ: «أَنْ تُؤْمِنَ بِاللَّهِ وَمَلائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ وَتُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ»Er (Gabriel) sagte: „So berichte mir über den īmān! Der Prophet (s) antwortete: „Dass du an Allah, Seine Engel, Seine Bücher, seine Gesandten und den Jüngsten Tage glaubst, und dass du an den qadar glaubst - an das Gute wie das Schlechte davon.“ Bei Muslim tradiert. Das bedeutet, dass du davon überzeugt sein sollst, dass Allah, der Erhabene, das Gute wie das Schlechte bestimmt hat, bevor er die Schöpfung kreierte.

Und von Ğabir wird berichtet, der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs (s): «لاَ يُؤْمِنُ عَبْدٌ حَتَّى يُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ حَتَّى يَعْلَمَ أَنَّ مَا أَصَابَهُ لَمْ يَكُنْ لِيُخْطِئَهُ وَأَنَّ مَا أَخْطَأَهُ لَمْ يَكُنْ لِيُصِيبَهُ» „Kein Diener ist gläubig, bis er an den qadar glaubt, an das Gute und Schlechte davon, und bis er weiß, dass das, was ihm widerfuhr, ihn nicht verfehlt hätte, und das, was ihn verfehlte, ihn nicht getroffen hätte.“ Bei at-Tirmiḏī tradiert.

Und von Abū al-ʿAbbās, ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (r), wird berichtet, der sagte: Ich stand eines Tages hinter dem Propheten (s), da sprach er: «يا غُلاَمُ، إِنِّي أُعَلِّمُكَ كَلِمَاتٍ، احْفَظْ اللَّهَ يَحْفَظْكَ، احْفَظْ اللَّهَ تَجِدْهُ تُجَاهَكَ، إِذَا سَأَلْتَ فَاسْأَلِ اللَّهَ، وَإِذَا اسْتَعَنْتَ فَاسْتَعِنْ بِاللَّهِ، وَاعْلَمْ أَنَّ الأُمَّةَ لَوْ اجْتَمَعَتْ عَلَى أَنْ يَنْفَعُوكَ بِشَيْءٍ لَمْ يَنْفَعُوكَ إِلاَّ بِشَيْءٍ قَدْ كَتَبَهُ اللَّهُ لَكَ، وَلَوْ اجْتَمَعُوا عَلَى أَنْ يَضُرُّوكَ بِشَيْءٍ لَمْ يَضُرُّوكَ إِلاَّ بِشَيْءٍ قَدْ كَتَبَهُ اللَّهُ عَلَيْكَ، رُفِعَتْ الأَقْلامُ وَجَفَّتْ الصُّحُفُ»„Mein Junge, ich will dir Worte lehren: Hüte Allah, so hütet Er dich. Hüte Allah und du findest Ihn vor dir. Wenn du bittest, so bitte Allah. Wenn du Beistand suchst, so suche ihn bei Allah. Und wisse, dass die Umma, wenn sie sich versammeln würde, um dir mit etwas zu nützen, so kann sie dir nur mit etwas nützen, das Allah dir bestimmt hat. Und wenn sie sich versammeln würde, um dir mit etwas zu schaden, so kann sie dir nur mit etwas schaden, das Allah dir auferlegt hat. Erhoben sind die Federn und trocken die Schriftrollen.“ Bei at-Tirmiḏī tradiert.

4- Nun kommen wir zu den beiden Hadithen, die besagen, dass das Bittgebet den qaḍāʾ, das Schicksal, bzw. den qadar, die Bestimmung, wie es in der zweiten Tradierung heißt, abwenden kann:

- Al-Ḥākim berichtet im „al-Mustadrak“ in geschlossener Kette nach den Regeln der beiden ṣaḥīḥ-Werke von ibn ʿAbbās und dieser von Ṯaubān, dass der Prophet (s) sprach: «إِنَّ الدُّعَاءَ يَرُدُّ الْقَضَاءَ» „Wahrlich, das Bittgebet kann den qaḍāʾ (das Schicksal) abwenden.“ - In einer anderen Tradierung bei al-Ḥākim über ʿAbdullāh ibn Abī al-Ğaʿd von Ṯaubān (r) heißt es: Es sprach der Gesandte Allahs (s): «لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ» „Nichts kann den qadar (die Bestimmung) abwenden außer das Bittgebet.“ Al-Ḥākim sagte dazu: Dieser Hadith ist von seiner Tradierungskette her richtig, obwohl beide (d. h. al-Buḫārī und Muslim) ihn nicht überliefern.

5- Nach Studium dessen, was zum Thema qadar ergangen ist, insbesondere der in ihrer Bedeutung definitiven Koranverse, kommt man zum eindeutigen Schluss, dass es nichts auf Erden oder im Himmel gibt, das Allah, der Erhabene, nicht bestimmt und festgeschrieben hätte. So kann sich nichts in der gesamten Existenz ereignen, ohne dass Allah (t) es zuvor schon bestimmt und festgeschrieben hat. Was Allah (t) also in der Ewigkeit bestimmt und festgeschrieben hat, wird sich unweigerlich ereignen und kann nicht abgewendet werden. Das bedeutet, dass nichts den qadar (die Bestimmung) abwenden und verhindern kann, dass dieser sich ereignet.

Aus dem o. a. Hadith ist nun zu verstehen, dass das Bittgebet die Bestimmung bzw. das Schicksal abwenden kann. Denn die beiden Begriffe qaḍāʾ und qadar haben hier dieselbe Bedeutung. Es hat also den Anschein, dass hier ein Widerspruch zu den definitiven Belegen besteht, die zum qadar ergangen sind. Wie bereits erwähnt, versucht man in so einem Fall zuerst, die Hadithe und die definitiven Belegen miteinander zu harmonisieren. Ist dies möglich, dann muss es geschehen. Ist es nicht möglich, dann müssen die Hadithe inhaltlich (dirāyatan) zurückgewiesen werden.

6- Aufgrund dessen und nach eingehender Untersuchung der Frage stellen wir mit Allahs Beistand fest:

a) Der Hadith «لَا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلَّا الدُّعَاءُ» „Nichts kann die Bestimmung (qadar) abwenden außer das Bittgebet.“ in der wahren Bedeutung des Ausdrucks « يَرُدُّ الْقَدَرَ» „den qadar abwenden“, ihn nämlich aus der Verwahrten Tafel zu eliminieren, muss in dieser Bedeutung inhaltlich (dirāyatan) zurückgewiesen werden. Denn eine vorbestimmte, also entschiedene, Angelegenheit ist in der Verwahrten Tafel (al-lauḥ al-maḥfūẓ) festgeschrieben worden und muss geschehen. Ihre Erfüllung ist unabdingbar und kann nicht abgewendet werden. Das heißt, man kann den qadar aus der Verwahrten Tafel nicht eliminieren. Demzufolge muss der Hadith inhaltlich zurückgewiesen werden, wenn eine Zusammenführung, also eine Harmonisierung mit den definitiven Belegen nicht möglich ist. In diesem Falle müssen die definitiven Belege bezüglich des qadar herangezogen werden, dass er sich nämlich unbedingt ereignen muss und nicht abgewendet werden kann. Bevor aber die inhaltliche Zurückweisung erfolgt, muss man sich nach Kräften bemühen, die definitiven und präsumtiven Belege in Einklang zu bringen, denn die Anwendung beider Belege hat Vorrang gegenüber der Vernachlässigung eines von ihnen.

b) In der islamischen Rechtsgrundlagenlehre (uṣūl al-fiqh) gilt, dass im Falle der Nichtanwendbarkeit der wörtlichen Bedeutung aufgrund eines verhindernden Indizes (qarīna) - hier sind es die erwähnten definitiven Belege bezüglich des qadar - die metaphorische (bildliche) Bedeutung (maǧāz) herangezogen und der Hadith dementsprechend verstanden werden muss, wenn dies sprachlich möglich ist. Und das ist hier möglich. Denn der Ausdruck qadar bzw. qaḍāʾ im Hadith kann metaphorisch so verstanden werden, dass damit die Wirkung bzw. die Folge daraus gemeint ist, oder - anders ausgedrückt - was sich daraus durch eine Kausalbeziehung ergibt. So wird die Ursache erwähnt, doch ist die Folge daraus gemeint. Beispielsweise kann man im Arabischen sagen: Der Boden lässt Regen sprießen. Man erwähnt die Ursache, nämlich den Regen, meint aber die Wirkung bzw. Folge daraus, also das Sprießen der Pflanzen. (Anmerkung: Auch im Deutschen gibt es ähnliche metaphorische Formulierungen, die sich aus einer Kausalbeziehung ergeben. So sagt man „ein Wolkenbruch“ und meint damit den plötzlich einsetzenden starken Regen, dessen Ursache ja die Wolken sind. Ebenso sagt man „der lange Arm des Gesetzes“ und meint damit die Macht des Gesetzes, die überall hingelangt, weil der lange Arm ein Symbol bzw. eine Ursache dafür ist, dass man überall hinlangen kann.) Auch hier ist das Wort qadar in metaphorischer Bedeutung, nämlich im Sinne von dessen Wirkung oder dessen Ergebnis, ergangen. Abgewendet wird also nicht der qadar bzw. der qaḍāʾ selbst, sondern dessen Wirkung. Wenn also dem Gläubigen ein Schicksalsschlag widerfährt, wie z. B. eine Krankheit, der Verlust eines Kindes, eines Vermögens oder ein Geschäftsverlust etc..., dann wendet das Bittgebet die Wirkung dessen von ihm ab. So heißt es im Hadith von al-Ḥasan ibn ʿAlī (r), der sagte: Der Gesandte Allahs (s) brachte mir Worte bei, die ich in der Andacht (qunūt) des witr- Gebets sagen soll: «اللَّهُمَّ اهْدِنِي فِيمَنْ هَدَيْتَ... وَقِنِي شَرَّ مَا قَضَيْتَ...» „O Allah! Leite mich mit denen recht, die Du rechtgeleitet hast, (...) und bewahre mich vor dem Übel dessen, was Du bestimmt hast (...).“ Wenn also der Gläubige Allah (t) anruft und intensive Bittgebete an Ihn richtet, dass Er ihn vor dem Übel des Schicksals bewahren soll, dann wird Allah (t) ihm die Folgen des Schicksals erleichtern und ihm helfen, sie zu ertragen und standhaft zu sein. Sodann wird sein Leben erquicklich verlaufen, obwohl ein Schicksalsschlag ihn getroffen hat. Das heißt, das Schicksal wird ihm erleichtert und die Folgen werden für ihn erträglicher. So, als ob sein Bittgebet - bildlich betrachtet - das Schicksal abgewendet hätte. Mit anderen Worten hat Allah (t) ihm geholfen, das Schicksal zu ertragen und dabei standhaft zu bleiben. So gibt es viele Menschen, die schon aufgrund eines Dornenstichs verstört einknicken. Doch gibt es auch viele, die von einem schlimmen Unglück heimgesucht werden, aber Allahs ständig gedenken und Ihn bitten, sie vor dem Übel dieses Unglücks und dessen Folgen zu bewahren. Sie bleiben standhaft und ihr Zustand renkt sich ein, so, als ob das Bittgebet das Schicksal im übertragenen Sinne abgewendet hätte.

Auf diese Weise ist der Hadith zu verstehen. Das heißt, der qadar, die Bestimmung, wird sich unweigerlich ereignen. Doch das ehrliche, aufrichtige Bittgebet des Gläubigen wehrt die Wirkung dessen von ihm ab. Mit anderen Worten fällt es ihm leichter; es wird ihm geholfen, das Schicksal zu ertragen und dabei standhaft zu bleiben. Die Schwere des Unglücks fällt also milde für ihn aus. Sodann wird sein Leben erquicklich verlaufen - als ob das Unglück sich nicht ereignet hätte. All das ist in der Verwahrten Tafel festgeschrieben worden. Allah hat es also bestimmt und weiß es in der Ewigkeit. Das bedeutet: In der Verwahrten Tafel steht geschrieben, dass bestimmt wurde, dass diesem Diener ein gewisses Unglück widerfahren und es sich unweigerlich ereignen wird. Auch steht geschrieben, dass dieser Diener Allah anrufen wird, um ihn vom Unheil dessenzu bewahren. Worauf Allah (t) ihn erhört und ihm hilft, das Unglück zu erdulden und dabei standhaft zu bleiben. Bildlich verhält es sich dann so, als ob sich das Unglück nicht ereignet hätte.

So ist der Hadith zu verstehen, wie ich es überwiegend annehme. Und Allah ist wissender und weiser.

7- Zur Information und zur Erweiterung des Nutzens möchte ich Folgendes erwähnen:

a) In meinem Buch „at-Taisīr fī uṣūl at-tafsīr“ wird ausgeführt:

Die Erhörung des Bittgebets bedeutet nicht, dass die Bestimmung, die Niederschrift in der Verwahrten Tafel oder das Wissen Allahs sich ändern würden. Die Erhörung bedeutet also nicht, dass Allah über das Bittgebet Seines Dieners und dass Er es ihm erhören wird nicht im Vorhinein Bescheid wusste und es folglich in der Verwahrten Tafel nicht eingetragen wäre. Vielmehr weiß es Allah, auch ist es in der Ewigkeit bereits festgeschrieben worden. Al-qadar ist das Wissen Allahs, d. h. die Niederschrift in der Verwahrten Tafel. Alles, was sich je ereignet hat und ereignen wird, ist in der Ewigkeit festgeschrieben worden. So weiß Allah (t), dass eine beliebige Person Ihn anrufen wird. Wenn Allah (t) nun die Erhörung bestimmt hat, so wird festgeschrieben, dass die Person Ihn auf diese oder jene Weise anrufen wird und sich das in dieser oder jener Form erfüllen wird. Das Bittgebet ist also keine Neuschöpfung (inšāʾ ğadīd), die sich nicht im Wissen Allahs befunden hätte bzw. die nicht in der Verwahrten Tafel niedergeschrieben worden wäre. Gleiches gilt auch für die Erhörung. Vielmehr ist alles, was sich je ereignet, in der Verwahrten Tafel eingetragen worden. Denn Allah (t) kennt das Verborgene und weiß, was der Diener an Wort und Tat jemals hervorbringen wird. So ist alles bereits zuvor in der Ewigkeit niedergeschrieben worden. Folglich kennt Allah das Bittgebet, mit dem der Diener Ihn anrufen wird. So, wie es dereinst erfolgt, ist es niedergeschrieben worden. Auch die Erhörung wurde in der Ewigkeit so festgeschrieben, wie Allah (t) sie vorgesehen hat. Bittgebet und Erhörung stehen also nicht über dem Wissen Allahs. Vielmehr sind sie in der Verwahrten Tafel so, wie sie sich ereignen werden, eingetragen. Denn Allah kennt das Sichtbare und das Verborgene. ﴿لَا يَعْزُبُ عَنْهُ مِثْقَالُ ذَرَّةٍ فِي السَّمَاوَاتِ وَلَا فِي الْأَرْضِ„Es entgeht Ihm nicht das Gewicht eines Stäubchens, nicht in den Himmeln und nicht auf Erden.“ (34:3)

b) Im Buch „Šarḥ as-sunna“ von Abū Muḥammad al-Ḥusain al-Baġawī aš-Šāfiʿī (gest. 516 n. H.) wird erwähnt: ʿAbd al-Wāḥid ibn Aḥmad al-Malīḥī berichtete uns (...) von ʿAbdullāh ibn Abī al-Ğaʿd von Ṯaubān, der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs (s): «لا يَرُدُّ الْقَدَرَ إِلا الدُّعَاءُ» „Nichts kann den qadar abwenden außer das Bittgebet.“ Dazu führe ich aus: Abū Ḥātim as-Sağistānī erwähnte, „dass die Dauerhaftigkeit des Bittgebets eines Dieners diesem den Schicksalsschlag erleichtert - als ob er ihn abgewendet hätte.“

c) Im Buch „Marqāt al-mafātīḥ šarḥ miškāṯ al-maṣābīḥ“ von Abū al-Ḥasan Nūr ad-Dīn al-Mullā al-Harawī al-Qārī (gest. 1014 n. H.) wird ausgeführt:

Seine Aussage: «لا يَرُدُّ الْقَضَاءَ إِلا الدُّعَاءُ» „Nichts kann den qaḍāʾ abwenden außer das Bittgebet.“ Al-qaḍāʾ ist die vorbestimmte Angelegenheit. (...) Oder er meinte mit dem Abwenden des qaḍāʾ - sollte die wahre Bedeutung beabsichtigt sein -, dass dieser erleichtert wird und sich die Angelegenheit vereinfacht, als ob sie nicht stattgefunden hätte.

Ich hoffe, dass diese Ausführungen ausreichend sind. Und gepriesen sei Allah, der Herr der Welten.

16. Rabīʿ al-Auwal 1441 n. H.
13.11.2019 n. Chr.
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