Montag, 14 Dhu al-Qi'dah 1446 | 12/05/2025
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Das Recht des Kalifen, den muʿāwin (Assistenten) abzusetzen

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Im Buch „Präambel zur Verfassung Teil 1“ wurde unter Artikel 36 bei der Erläuterung des Rechtsbelegs für den Absatz d) erwähnt, dass der Kalif das Recht hat, den muʿāwin - in Analogie zum Bevollmächtigen (wakīl) - abzusetzen, es sei denn, dass ein Textbeleg mit einem Absetzungsverbot in bestimmten Fällen ergangen ist. Ich bitte darum, jene Fälle zu erläutern, in denen es dem Kalifen verboten ist, den muʿāwin abzusetzen. Im Voraus bitte ich Allah, euch für die Antwort zu segnen, was-salāmu ʿalaikum, möge Allah Euch immer beschützen!

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Der Außenminister des Libanon bezeichnet den zionistischen Besatzer als „Staat“ und diejenigen, die gegen ihn kämpfen, als Milizen!

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Zu Beginn des Angriffs auf das gesegnete Land ordnete die israelische Besatzung eine vollständige Belagerung des Gazastreifens an. Als die Besatzung dann mit der Bombardierung Südlibanons begann, mit der Drohung den Libanon im Kriegsfall „in die Steinzeit zurückzuversetzen“, gab der libanesische Außenminister Abdallah Bou Habib gegenüber CNN Arabic eine äußerst kritische Erklärung ab. So behauptete er, dass das zionistische Gebilde ein Staat sei, der gegen eine Miliz kämpfe. Dabei sprach er außerdem das gesegnete Land den Zionisten zu, indem er von „ihrem Land“ sprach. Eine Aussage wie diese, von jemandem der solch ein Amt bekleidet, kann nicht als sprachliche Fehlleistung verstanden werden; zumal die getroffene Formulierung keinerlei Möglichkeit bietet, aus dem Gesagten etwas anderes zu schließen. Die Wörter geben zu verstehen, dass die Besatzungsmacht als Staat betrachtet wird, womit gleichzeitig all jene diskreditiert werden, die sich dem Feind tapfer entgegenstellen.

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Anlässlich des 28. Raǧab, der den 103. Jahrestag der Zerstörung des Kalifats markiert

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Wieder einmal zieht der Monat Raǧab an uns vorbei, während die islamische Umma noch immer schwer unter der Nichtexistenz des islamischen Kalifats zu leiden hat. Vor genau einhundertdrei Jahren, am 28. Raǧab 1342 n. H., wurde das islamische Kalifat durch die verdorbenen Hände des Verbrechers Mustafa Kemal abgeschafft. Seit mehr als einem Jahrhundert muss die islamische Umma unter den Nachwehen dieses tragischen Ereignisses leiden.

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