Der Umgang mit Goldanlagefonds (barīq) ist verboten (ḥarām), ebenso wie die Teilhaberschaft an einem solchen Geschäft, da ein solcher Vertrag aus Perspektive des Islams ungültig (bāṭil) ist!
- |
Seit dem 15.10.2018 bietet die Firma SICO (Sudanese Financial Services) Einzelpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, in Goldanlagefonds zu investieren. Der Leiter des Unternehmens sagte während der Eröffnungsfeier am Montag, dem…
Anhänge herunterladen
weiterlesen ...