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Wilaya Sudan

H.  22 Sha'aban 1441 No: HTS 1441 / 46
M.  Mittwoch, 15 April 2020

Presseverlautbarung

Es ist unzulässig, die Freitags- und die Gemeinschaftsgebete auszusetzen!

(Übersetzt)

Der sudanesische Minister für religiöse Stiftungen und Religionsangelegenheiten, Nasruddin Mufreh, erließ einen Beschluss, gemäß dem alle Freitags- und Gemeinschaftsgebete in allen Moscheen im Bundesstaat Khartum für einen Zeitraum von drei Wochen ausgesetzt werden.

Es ist äußerst bedauerlich, dass individuelle Pflichten (farḍ ʿain), die uns von Allah (t) auferlegt wurden, aus politischen oder finanziellen Gründen geringgeschätzt werden, obwohl diese nicht einmal der Wahrheit entsprechen. Um also dem Volk den diesbezüglichen Rechtsspruch darzulegen, verlautbaren wir von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan die folgenden Fakten:

Erstens: Das Freitags- und Gemeinschaftsgebet darf im Falle einer Epidemie nicht generell ausgesetzt werden. Vielmehr müssten die Kranken isoliert und am Betreten der Moscheen zur Verrichtung des Gemeinschafts- bzw. Freitagsgebets gehindert werden. Es müssten alle zur Verfügung stehenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zum Einsatz kommen und wenn nötig Mundschutzmasken und Ähnliches getragen werden. Danach sollte das Freitags- und Gemeinschaftsgebet von den Gesunden weiter aufrechterhalten werden.

Zweitens: In den islamrechtlichen Beweisen, die sich auf die Freitags- und Gemeinschaftsgebete beziehen, lassen sich keine Hinweise auf eine dauerhafte Einstellung dieser Gebete finden. Zur Durchführung des Freitags- bzw. Gemeinschaftsgebets wird keine große Anzahl Betender vorausgesetzt.

Drittens: Was das Gemeinschaftsgebet betrifft, so handelt es sich um eine kollektive Pflicht (farḍ kifāya), die zur Genüge erfüllt werden muss und für die Menschen öffentlich wahrnehmbar zu sein hat. Es sprach der Gesandte Allahs (s):

«مَا مِنْ ثَلَاثَةٍ فِي قَرْيَةٍ وَلَا بَدْوٍ لَا تُقَامُ فِيهِمْ الصَّلَاةُ إِلَّا قَدْ اسْتَحْوَذَ عَلَيْهِمْ الشَّيْطَانُ، عَلَيْكَ بِالْجَمَاعَةِ فَإِنَّمَا يَأْخُذُ الذِّئْبُ مِنَ الْغَنَمِ الْقَاصِيَةَ»

„Wenn sich drei Leute in einem Dorf oder in der Wüste aufhalten und kein Gemeinschaftsgebet unter ihnen verrichtet wird, dann hat sich der Teufel ihrer bemächtigt. So halte dich an die Gemeinschaft, denn der Wolf reißt nur das streunende Tier.“ (Abū Dāwūd)

Viertens: Was das Freitagsgebet betrifft, so handelt es sich um eine individuelle Pflicht (fard ʿain) und fällt nur dann aus, wenn ein gerechtfertigter Entschuldigungsgrund (ʿuḏr) vorliegt. So sprach Allah (t):

﴿إِذَا نُودِي لِلصَّلاَةِ مِنْ يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَى ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ

O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst.(62:9)

Und es sprach der Gesandte Allahs (s):

«الْجُمُعَةُ حَقٌّ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ فِي جَمَاعَةٍ إِلَّا أَرْبَعَةٌ: عَبْدٌ مَمْلُوكٌ، أَوِ امْرَأَةٌ، أَوْ صَبِيٌّ، أَوْ مَرِيضٌ»

„Das Freitagsgebet stellt eine obligatorische Pflicht für jeden Muslim in einer Gemeinschaft dar, mit Ausnahme von vieren: einem Sklaven, einer Frau, einem Knaben und einem Kranken.“ (Abū Dāwūd)

Fünftens: Hier darf nicht behauptet werden, dass dann mit überwiegender Annahme alle der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt wären und man sich vor der Ansteckung nicht schützen könne, egal welche Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Denn diese Wahrscheinlichkeit ist als gering anzusehen, zumal die Mindestzahl für das Gemeinschaftsgebet bei zwei und für das Freitagsgebet bei drei Personen liegt, und das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein.Denn Schutz bedeutet nicht, von einer Pflicht abzulassen. Vielmehr muss man sie vollziehen, aber gleichzeitig alle Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um eine Ansteckung zu verhindern.

Es ist wirklich schmerzhaft, dass die Regenten in der islamischen Welt den kolonialistischen Ungläubigen bei deren Schritten Elle um Elle und Handspann um Handspann folgen. Wenn diese kolonialistischen Staaten bei der Bekämpfung einer bestimmten Krankheit im Dunklen tappen, folgen sie ihnen. Und wenn diese eine Lösung vorschlagen, selbst wenn sie nicht rechtens ist, applaudieren die Herrscher in der islamischen Welt den kolonialistischen Staaten und erachten deren Lösung als Heil und Labung!

Der Kalifatsstaat, dessen Wiedererrichtung kurz bevorsteht, wird – so Allah will – beim Umgang mit solchen Problemen nicht den Ungläubigen folgen. Vielmehr wird er die Weisungen des Propheten (s) in Wort und Tat befolgen. Wer also einen islamrechtlichen Entschuldigungsgrund hat, der bleibt dem Gemeinschaftsgebet fern. Der Rest aber, d.h. diejenigen ohne islamrechtlichen Entschuldigungsgrund, nimmt am Gemeinschaftsgebet teil und hält dieses aufrecht. Die Kranken werden isoliert, während die Gesunden ihrer täglichen Arbeit nachgehen, die Moscheen besuchen, die Gebete verrichten und ihre Bittgebete (duʿāʾ) an Allah (t) richten, dass Er sie vor Übel und Krankheit schützen möge. Das ist die Wahrheit.

﴿فَمَاذَا بَعْدَ الْحَقِّ إِلَّا الضَّلَالُ

Und was kann es jenseits der Wahrheit geben außer Irrtum?(10:32)

Ibrāhīm ʿUṯmān (Abū Ḫalīl)
Offizieller Sprecher von Hizb ut Tahrir / wilāya Sudan
المكتب الإعلامي لحزب التحرير
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