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Malaysia

H.  5 Rabi' II 1440 No: HTM 1440 / 02
M.  Donnerstag, 12 Dezember 2019

Presseverlautbarung

Nicht nur die Anti-Rassismus-Konvention ist zurückzuweisen, sondern auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Vereinten Nationen insgesamt wie auch alle anderen Institutionen, Ideen, Systeme und Gesetze des Westens

Wie berichtet wird, verliefen sich gerade einmal 200 Personen zur Veranstaltung von SUHAKAM, der Menschenrechtskommission Malaysias, die am 09.12.2018 in Petaling Jaya stattfand. Malaysias Premierminister Dr. Mahatir Mohamad, der eingeladen wurde um als Redner auf der Veranstaltung zu sprechen, lehnte die Einladung ab und blieb dem Treffen fern. Die von Dr. Mahatir geführte Regierung hat sich nämlich gegen eine Ratifizierung der Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) entschieden, während der Vorsitzende der malaiischen Menschenrechtskonvention, Tan Sri Razali Ismail, darauf bestand, dass Malaysia dieses wie auch die anderen UN-Menschenrechtsabkommen unterzeichnen solle. Bislang hat Malaysia lediglich drei von neun internationalen Konventionen mit Bezug auf Menschenrechte unterschrieben, namentlich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Kinderrechtskonvention (CRC) und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).

Razali gab in seiner Rede bekannt, dass sich die malaysische Menschenrechtskommission mit Kräften für die Durchsetzung und systematische Wahrung der Menschenrechte in all ihren Aspekten in Malaysia einsetzen werde; basierend auf den nationalen Grundpfeilern und der Verfassung. Er merkte an: „Manche Fraktionen halten die malaiische Menschenrechtskommission und die Menschenrechte für ein westliches Konzept, dass der Religion widerspreche. Dies ist entweder eine oberflächliche Sichtweise oder es stecken andere Motive hinter ihren Behauptungen.“ Schade nur für Razali, dass er die ‚oberflächliche‘ und richtige Sichtweise des Islam ablehnt und stattdessen der ‚tiefgründigen‘ und falschen Sichtweise folgt bzw. sich die Menschenrechte zu eigen macht. Jawohl, die sogenannten Menschenrechte sind in der Tat eine westliche Konzeption. Die Tyrannei und die Gräuel, die dem Westen innewohnen, die repressiven Gesetze und die menschengemachten Systeme im Allgemeinen sind der Grund für die Geburt bzw. Erfindung der Menschenrechte im Westen. Im Gegensatz hierzu ist der Islam eine umfassende, gerechte und erbarmungsvolle Lebensordnung, die von Allah (t) offenbart wurde. Deshalb bedarf der Islam keiner Ergänzung durch westliche Systeme und Ideen - einschließlich der Menschenrechte.

Bekanntermaßen wird der 10. Dezember jährlich als Internationaler Tag der Menschenrechte gefeiert. Die UN wählte diesen Tag zu Ehren der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948. Diese wurde von 18 Mitgliedern der Menschenrechtskonvention ausgearbeitet, die 1947 von der UN unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt (frühere Frau des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt) gegründet wurde. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN als Resolution 217 a (iii) verabschiedet. Die Versammlung wurde zu jener Zeit in Paris abgehalten. Ist es denn nicht klar ersichtlich, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als ein Produkt einer UN-Kommission, die ausschließlich aus Ungläubigen besteht, gegen den Islam gerichtet ist?! Wurden die Vereinten Nationen schließlich nicht ins Leben gerufen, um den Islam zu vernichten?!

Am 08.12.2018, einen Tag vor dem SUHAKAM-Treffen, wurde Kuala Lumpur Zeuge eines muslimischen Menschenmeeres. Die Massen feierten die Entscheidung der malaiischen Regierung, die Anti-Rassismus-Konvention nicht zu ratifizieren. Zwar ging das Element der Wertschätzung der Regierungsentscheidung inmitten nationalistischer und regierungskritischer Töne unter, aber der Standpunkt der Muslime hinsichtlich der Anti-Rassismus-Konvention wurde dennoch deutlich.

Unglücklicherweise basierte die Zurückweisung der Anti-Rassismus-Konvention nicht auf der islamischen ʿaqīda, sondern auf nationalistischen Gefühlen und der Verteidigung der Verfassung, die ein Erbe des Kolonialismus ist. Möge diese edle Umma künftig sämtliche Ideen, die dem Koran und der Sunna widersprechen, einzig aus ihrer islamischen Überzeugung heraus zurückweisen. So wie sich diese Umma gegen die Anti-Rassismus-Konvention erhoben hat, muss sie sich auch gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erheben, wie auch gegen alle anderen Konzeptionen der Vereinten Nationen und die Konzeptionen des Westens insgesamt, wie z.B. Demokratie, Liberalismus, Säkularismus, Feminismus etc. Wenn das Bewusstsein der Umma so weit ist, dass sie jedwede Ideen, Systeme und Gesetze, die westlicher Herkunft sind, ablehnen, wird der Sieg nahe sein – so Gott will.

ʿAbd al-Ḥakīm ʿUṯmān
Mediensprecher von Hizb ut Tahrir
Malaysia
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