Sonntag, 20 Jumada al-thani 1446 | 22/12/2024
Uhrzeit: (M.M.T)
Menu
Hauptmenü
Hauptmenü

Media Office
Wilaya Afghanistan

H.  14 Shawwal 1445 No: Afg.1445/15
M.  Dienstag, 23 April 2024

Presseverlautbarung

Kein Gehorsam gegenüber dem Geschöpf, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer bedeutet!

Das Geheimdienstdirektorat der Provinz Kandahar hat in den letzten 12 Monaten mehrere daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Afghanistan festgenommen. Diese Woche liegt die erste Festnahme mittlerweile ein ganzes Jahr zurück. Die Festgenommenen wurden nicht nur von den Mitarbeitern des hiesigen Geheimdienstes gefoltert, sondern waren die gesamte Zeit über inhaftiert, ohne, dass ein Gerichtsurteil erging. Außerdem haben die Beamten des Geheimdienstes in Kandahar den daʿwa-Trägern mitgeteilt, dass sie ihren Aufruf zur Wiedererrichtung des Kalifats aufgeben müssen. Andernfalls würden sie weiterhin unbefristet inhaftiert bleiben.

Das Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Afghanistan verlautbart bezüglich dessen Folgendes:

Erstens: Wir sind schockiert über das Vorgehen des Geheimdienstes von Kandahar. Wir fragen uns, welche islamrechtliche Basis diesem Vorgehen zugrunde liegt!? Der Islam, der uns gelehrt wurde, legitimiert derartige Maßnahmen sicherlich nicht. Die Behauptung, die daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir seien festgenommen worden, weil sie gegen die Bestimmungen des Regimes und den Erlass des amīr verstoßen hätten, ist vollkommen haltlos. Es gibt keinen schriftlichen Erlass von Seiten des amīr des derzeitigen Regimes, aus dem erkennbar wäre, dass das Tragen der daʿwa von Hizb-ut-Tahrir verboten wäre. Außerdem weigern sich die Geheimdienstbeamten in Kandahar eklatant, eindeutige Dekrete und/oder Anordnungen des amīr des derzeitigen Regimes umzusetzen. Darunter unter anderem: „Die Inhaftierung Unschuldiger ist zu vermeiden“, „Keine Bestrafung ohne Gerichtsurteil“, „Die Verfolgung oder Folter im Rahmen von Ermittlungen ist untersagt“ und „Nach höchstens zehn Tagen Ermittlungsdauer müssen Verfahren an ein Gericht überstellt werden“. Wenn der Grund für die Inhaftierung der daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Afghanistan der Ungehorsam gegenüber dem amīr des derzeitigen Regimes bzw. der Verstoß gegen dessen Dekrete ist, dann fragen wir uns, inwiefern sich unsere Schabab von den Geheimdienstbeamten unterscheiden, die selbst wiederholt gegen die Dekrete ihres amīr verstoßen haben. Sie halten Menschen zu Unrecht fest, weil sie angeblich gegen geltendes Gesetz verstoßen hätten, während sie Menschen ohne rechtmäßiges Gerichtsverfahren festhalten und sogar zu Folter greifen, was eindeutig den Anweisungen ihres amīr widerspricht.

Zweitens: Das Kalifat verkörpert die „Krone der Pflichten“. Sich für dessen Wiedererrichtung einzusetzen stellt eine Pflicht für jeden Muslim dar. Wer den heiligen Koran, die Sunna des Gesandten Allahs (s) und den Konsens der Prophetengefährten und die Aussagen früherer Gelehrter zu diesem Thema studiert, wird feststellen, dass es nichts Wichtigeres gibt als die Wiedererrichtung des Kalifats. Aus diesem Grund ist es keinem Regenten und auch keinem militärischen Befehlshaber gestattet, die daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir daran zu hindern, dieser Aufgabe nachzukommen. Dies zu tun steht im starken Widerspruch zu dem, was uns von Allah (t) und Seinem Gesandten (s) anbefohlen wurde. Kein Regent kann den Muslimen verbieten zu beten, zu fasten, die Zakāh zu entrichten oder am ǧihād teilzunehmen. Gleichermaßen kann kein Regent den Muslimen verbieten, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwerfen, sich für die Rechenschaftspflicht der Machthaber einzusetzen oder die daʿwa zur Wiedererrichtung des Kalifats zu tragen. Dies geht aus dem heiligen Koran und den Aussprüchen des Propheten (s) eindeutig hervor:

(وَلْتَكُن مِّنكُمْ أُمَّةٌ يَدْعُونَ إِلَى الْخَيْرِ وَيَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَوْنَ عَنِالْمُنكَرِ وَأُولَٰئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ)

Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet. Jene sind es, denen es wohl ergeht. (3:104)

«والَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ، لَتَأْمُرُنَّ بالْمَعْرُوفِ، ولَتَنْهَوُنَّ عَنِ المُنْكَرِ، أَوْ لَيُوشِكَنَّ اللَّه أَنْ يَبْعَثَ عَلَيْكُمْ جِعِقَابًا مِنْهُ، ثُمَّ تَدْعُونَهُ فَلا يُسْتَجابُ لَكُمْ»

„Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, entweder ihr gebietet das Gute und verbietet das Verwerfliche, oder Allah wird gewiss Strafe über euch senden, und dann werdet ihr beten, aber eure Bitten werden nicht erhört werden.”

Betrachtet das herrschende Regime den Einsatz der daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir und deren Tätigkeit, die darin besteht, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwerfen, indem sie zur Wiedererrichtung des Kalifats aufrufen, trotz der ob genannten Offenbarungstexte als illegitime Handlung? Hält es die daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir für inhaftierungs-, straf- und folterwürdig, weil sie dem Regime gegenüber angeblich ungehorsam seien? Wie wir bereits zuvor ausgeführt haben, gibt es kein Dekret von Seiten des amir des herrschenden Regimes, das den Aufruf zur Wiedererrichtung des Kalifats verbieten würde. Doch selbst wenn es eines gäbe, müsse es gemäß dem folgenden Ausspruch des Gesandten (s) nicht befolgt werden:

«لاَ طَاعَةَ لِمَخْلُوقٍ فِي مَعْصِيَةِ الْخَالِقِ»

“Kein Gehorsam gegenüber dem Geschöpf, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer bedeutet.”

Auf Grundlage dieses gesegneten Ausspruchs haben ʿulamāʾ wie Imam Abū Ḥanīfa, Aḥmad ibn Ḥanbal, Imam Aš-Šāfiʿī und einige andere namhafte Gelehrte im Laufe der Geschichte, möge Allah (t) mit ihnen allen zufrieden sein, den unrechtmäßigen Befehlen und/oder Dekreten eines rechtmäßigen Kalifen nicht gehorcht. Dies führte sogar so weit, dass besagte Kalifen sie nicht nur ins Gefängnis warfen, sondern sie zum Teil auch mit dem Tod bedrohten. Die Angst vor dem Machthaber hinderte sie jedoch nicht daran, die Wahrheit offen auszusprechen. Die bewegende Geschichte von Imam Aḥmad ibn Ḥanbal (möge Allah seiner Seele gnädig sein), der von Al-Muʿtasim inhaftiert und gefoltert wurde, weil er es ablehnte, den Koran als Schöpfung anzuerkennen, ist wohlbekannt. Es ist nicht zulässig, einem Menschen zu gehorchen, wenn dies Ungehorsam gegenüber Allah (t) bedeutet!

Die Behörden des gegenwärtigen Regimes sollten keine Analogieschlüsse zwischen Hizb-ut-Tahrir und anderen Gruppierungen ziehen, die sich im Gegensatz zu Hizb-ut-Tahrir ausschließlich durch ethnische, nationalistische, sektiererische oder dynastische Betrachtungsweisen voneinander abgrenzen. Diese haben zu den innenpolitischen Spannungen und Krisen in Afghanistan maßgeblich beigetragen. Hizb-ut-Tahrir ist eine politische Partei, deren Ideologie der Islam ist. Sie setzt sich auf intellektuellem Wege für die Wiedererrichtung des Kalifats ein. Ihr Ziel ist es, ein Kalifat für die islamische Umma zu errichten, in dem der Islam vollends umgesetzt wird. Dieses Kalifat wird die islamischen Länder unter einem Banner einen. Hizb-ut-Tahrir setzt sich nicht aus eigennützigen Motiven für dieses Ziel ein, sondern vielmehr um die Muslime erneut zu Ruhm und Ehre zu führen. Deshalb warnen wir die Geheimdienstbeamten von Kandahar: Das Schikanieren und Foltern der daʿwa-Träger von Hizb-ut-Tahrir zieht den Zorn Allahs (t) nach sich! Drum hört auf, solch frevelhafte Handlungen zu begehen!

(وَسَيَعْلَمُ الَّذِينَ ظَلَمُوا أَيَّ مُنقَلَبٍ يَنقَلِبُونَ)

Und diejenigen, die Unrecht tun, werden erfahren, was für eine Rückkehr sie haben werden. (26:227)

Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Afghanistan

المكتب الإعلامي لحزب التحرير
Wilaya Afghanistan
عنوان المراسلة و عنوان الزيارة
تلفون: 
www.hizb-afghanistan.org
E-Mail: info@hizb-afghanistan.org

Seitenkategorie

Links

Die westlichen Länder

Muslimische Länder

Muslimische Länder