Donnerstag, 17 Ramadan 1445 | 28/03/2024
Uhrzeit: (M.M.T)
Menu
Hauptmenü
Hauptmenü

Media Office
Zentrales Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir

H.  12 Dhu al-Hijjah 1442 No: 1442AH/046
M.  Montag, 09 August 2021

Presseverlautbarung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass der Hijab am Arbeitsplatz verboten werden kann, legitimiert Islamfeindlichkeit und legalisiert die Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa

Am Donnerstag, den 15. Juli, entschied das oberste Gericht der Europäischen Union, dass Unternehmen muslimischen Arbeitnehmerinnen das Tragen des Hijab unter bestimmten Umständen verbieten können. So heißt es: „Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden.“ Und das, obwohl sie in einer Pressemitteilung nach dem Urteil offen eingeräumt haben, dass das Verbot der islamischen Kleidung bedeuten würde, dass einige Arbeitnehmerinnen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung benachteiligt würden, was eine unmittelbare Diskriminierung zur Folge hätte. Die Entscheidung erging im Rahmen einer Klage von zwei Frauen in Deutschland, die wegen des Tragens des Hijab von ihrem Arbeitsplatz suspendiert wurden. Diese Entscheidung wird jedoch auch Auswirkungen auf das Leben muslimischer Frauen in anderen europäischen Staaten haben. Das Urteil überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2014 das von Frankreich 2010 verhängte Verbot des Tragens des Niqab in der Öffentlichkeit mit der Begründung gestützt hat, dass das Verbot nicht gegen die Religionsfreiheit verstoße und darauf abziele „das Mindestmaß an Werten einer „offenen demokratischen Gesellschaft“ zu wahren“. Darüber hinaus entschied der EGMR im Jahr 2015 für ein Verbot des Hijab und anderer religiöser Symbole im öffentlichen Dienst in Frankreich und erklärte, dass das Verbot die Religionsfreiheit in einem Land, in dem der Laizismus und strikte religiöse Neutralität in der Verfassung verankert sind, nicht beeinträchtigt. Und das, obwohl der EGMR 2015 zugunsten einer Christin in Großbritannien entschied, die daran gehindert wurde, bei der Arbeit ein Kreuz zu tragen.

Dieses jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft eine gesetzliche Grundlage für die Ausgrenzung muslimischer Frauen und ihre Behandlung als Bürgerinnen zweiter Klasse und verhindert ihre uneingeschränkte Teilnahme an der Gesellschaft, sofern sie ihren islamischen Pflichten nachkommen. Es verdeutlicht den völligen Irrtum, dass westlich-säkulare Staaten Interventionen in muslimischen Ländern damit rechtfertigen, die Rechte muslimischer Frauen sichern zu wollen. Darüber hinaus heizt dieses Urteil die in etlichen europäischen Staaten wütende Islamfeindlichkeit weiter an und dient den falschen Narrativen von Islamfeinden und Fanatikern, indem es ihnen weitere Munition für die Verbreitung ihrer hasserfüllten Agenda liefert. Anstatt den islamophoben Gesetzen und der Politik säkularer, islamfeindlicher Regierungen die Schuld dafür zu geben, dass Vorurteile und Hass gegenüber Muslimen und dem Islam erzeugt werden, sowie Rassismus, Spaltung und Spannungen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften zu schüren, wird absurderweise der islamischen Kleidung die Schuld zugewiesen „soziale Konflikte“ verursachen zu können.

All dies zeigt die völlige Unklarheit und Widersprüchlichkeit des Säkularismus, indem eines ihrer Werte einer „offenen demokratischen Gesellschaft“ religiöse Diskriminierung zulässt, die auf der absurden Behauptung der religiösen „Neutralität“ beruht. Es zeigt auch die Verlogenheit und Heuchelei des Säkularismus, wenn es um die Anwendung der Religionsfreiheit geht. Denn diese wird nur denjenigen garantiert, die ihre religiösen Überzeugungen hinter sich lassen. Darüber hinaus ist jedes System, das nicht in der Lage ist, den religiösen Überzeugungen der Individuen zu begegnen, oder sie zwingt, zwischen ihrem Glauben und ihrer Arbeit zu wählen, nicht geeignet, um Nationen zu regieren. Dieses Urteil vermittelt eine klare Botschaft: Muslime werden in Europa niemals gänzlich willkommen sein, solange sie an ihren islamischen Überzeugungen festhalten. Es sollte eine klare Erinnerung an die Muslime sein, welche weltweit unter säkularen Regierungen leben, dass sie niemals ihre Hoffnungen und ihr Vertrauen darauf setzen sollten, dass dieses System ihr Recht schützt ihre Religion frei von Schikanen, Diskriminierung und Angst auszuüben. Nur das System Allahs (swt), das Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums, kann Muslimen und Nicht-Muslimen einen Ort bieten, an dem sie das Recht haben, ihre religiösen Überzeugungen fernab von Schikanen und staatlichen Eingriffen auszuüben. Denn alle Bestimmungen des Kalifats beruhen auf den Geboten Allahs (swt), der jede Form der Diskriminierung zwischen den Bürgern aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse oder Geschlecht verbietet. Daher fordern wir die Muslime im Westen dazu auf, nicht nur entschlossen an ihren islamischen Überzeugungen festzuhalten, sondern auch mit Nachdruck an der Errichtung des zweiten rechtgeleiteten Kalifats gemäß der Methode des Prophetentums in den muslimischen Ländern zu arbeiten. Allah (swt) sagt: ﴿فَلِذَلِكَ فَادْعُ وَاسْتَقِمْ كَمَا أُمِرْتَ وَلَا تَتَّبِعْ أَهْوَاءهُمْ وَقُلْ آمَنتُ بِمَا أَنزَلَ اللَّهُ مِن كِتَابٍ وَأُمِرْتُ لِأَعْدِلَ بَيْنَكُمُ„Darum rufe du auf und verhalte dich recht, wie dir befohlen wurde. Und folge nicht ihren Neigungen und sag: „Ich glaube an das, was Allah an Büchern herabgesandt hat, und mir ist befohlen worden, unter euch gerecht zu handeln.““. [42:15]

Dr. Nazreen Nawaz
Leiterin der Frauenabteilung im Zentralen Medienbüro von Hizb ut Tahrir
المكتب الإعلامي لحزب التحرير
Zentrales Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir
عنوان المراسلة و عنوان الزيارة
Al-Mazraa P.O. Box. 14-5010 Beirut- Lebanon
تلفون: +961 71 72 4043
www.hizb-ut-tahrir.info
فاكس: +961 13 07 594
E-Mail: ws-cmo@hizb-ut-tahrir.info

Seitenkategorie

Links

Die westlichen Länder

Muslimische Länder

Muslimische Länder