Donnerstag, 17 Ramadan 1445 | 28/03/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Antwort auf eine Frage bezüglich der islamrechtlich vorgeschriebenen Kleidung der Frau -

 

Frage:

Assalamu Alaikum

Meine Frage betrifft den Hijab, ob er verpflichtend ist, basierend auf Beweisen, oder aus Traditionen entstanden ist, um die freie Frau von der Sklavin zu unterscheiden.

„Ursprünglich ist der Hijab eine rechtliche Vorschrift mit gesellschaftlichem Klassenbezug, mit dem Ziel, die Freie von der Sklavin zu unterscheiden. Dies war das Verständnis der Gefährten: Als Umar Ibn al-Khattab durch al-Madinah wanderte und eine Sklavin verhüllt sah, versetzte er ihr einen Schlag mit seiner berüchtigten Peitsche, sodass der Schleier von ihrem Kopf fiel, und sagte: „Imitieren die Sklavinnen die freien Frauen?" Abschließend würde ich gern sagen, dass in einer Zeit, in der es - Alhamdulillah - keine Sklaverei oder Sklaven gibt, der Grund zum Tragen eines Jilbab (äußeren Kleidungsstückes), weggefallen ist. Es gibt nichts im Koran oder in der Sunnah, das die Auferlegung des Hijabs festsetzt, um Fitnah oder Laster zu verhindern. Wer dies behauptet, ist sündhaft, da er eine Lüge gegen Allah erfunden hat. Wohingegen die Frau, die den Hijab trägt, weil es zu den Bräuchen ihres Volkes oder ihrer Gesellschaft gehört, keinen Fehler begeht, solange sie sich bewusst ist, dass das Tragen des Schleiers keine Verpflichtung von Allah, dem Allmächtigen, darstellt.

Die Frau hingegen, die den Hijab trägt und dazu aufruft, in der Überzeugung dass Allah es befohlen hat, begeht eine große Sünde, denn sie hat Allah Menschen in der Gesetzgebung beigesellt, welche Gesetze anordneten, die weder von Allah, noch von Seinem Propheten (saw) kamen. Solch eine Frau hat von der Botschaft des Korans und seinem graden Weg irregeführt. Der Hijab ist keine islamische Verpflichtung, sondern ein sozialer Brauch, der vor dem Islam existierte und überhaupt nichts mit Religionen zu tun hat. Es gehört zu den gefährlichsten Dingen, dass wir die Gebräuche und Traditionen mit dem, was von Allah im Heiligen Buch befohlen wurde, vermischen. Denn die Behauptung, dass irgendein Brauch von Allah kommt, ist eine falsche Behauptung, welche das Beigesellen zu Allah und eine Lüge bezüglich der Rechte Allahs, dem Allmächtigen, darstellt."

Ich bitte um ihre Kommentierung dieser Worte, Barakallahu Bikum. Möge Allah uns und euch rechtleiten.

Von: Hassan Ali Ali

 

 

Antwort:

Wa Alaikum Assalaam wa Rahmatullahi wa Barakatahu

Die islamrechtlichen Beweise für die islamische Kleidung der Frau sind klar und explizit. Diese Kleidungsvorschrift entspringt nicht den Gebräuchen der Leute, im Sinne einer Pflicht, die durch den Brauch der Leute bedingt ist und mit dessen Wegfall entfällt. Vielmehr ist sie eine Verpflichtung, die den Frauen von Allah, dem Allmächtigen, auferlegt wurde:

Die Sharia hat der Frau eine spezifische islamrechtliche Bekleidung auferlegt (Libas Shar‘i), wenn sie das Haus verlässt und das öffentliche Leben betritt. Sie hat der Frau auferlegt, ein Gewand über ihren Kleidern zu tragen, wenn sie das Haus verlässt, um zum Markt zu gehen, oder sich auf öffentlichen Straßen bewegt. Die Sharia hat sie verpflichtet, einen Jilbab im islamrechtlichen Sinne zu tragen, welchen sie über ihrer Kleidung trägt und bis zum Boden herabhängen lässt, sodass er ihre Füße bedeckt. Sollte sie keinen Jilbab besitzen, so leiht sie sich einen von ihrer Nachbarin, Freundin oder Verwandten. Sollte ihr eine solche Leihe nicht möglich sein, oder ihr niemand einen Jilbab ausleihen, ist das Herausgehen ohne Jilbab nicht zulässig.

Wenn sie das Haus verlässt, ohne einen Jilbab über ihrer Kleidung zu tragen, ist sie sündhaft. Denn sie ist einer Verpflichtung nicht gefolgt, die ihr von Allah auferlegt wurde. Dies zum unteren Kleidungsstück der Frau.

Was das obere Kleidungsstück angeht: Die Frau muss einen Khimar, etwas ihm Ähnliches, oder etwas, das diesen ersetzt, tragen. Folglich ein Kleidungsstück, das das ganze Haupt, den ganzen Hals und die ganze Kragenöffnung der Brust bedeckt. Dies muss erfüllt sein, um auf den Markt zu gehen, oder auf den öffentlichen Straßen zu laufen. Dies ist die obere Bekleidung im öffentlichen Leben. Wenn die Frau diese beiden Kleidungsstücke hat, ist es ihr erlaubt, ihr Haus in Richtung Märkte zu verlassen oder auf den öffentlichen Straßen zu gehen. Wenn die Frau diese beiden Kleidungsstücke jedoch nicht besitzt, ist es ihr unter keinen Umständen erlaubt, das Haus zu verlassen. Der Befehl dieser beiden Kleidungsstücke erging in einer allgemeinen Form, sodass er unter allen Umständen allgemein bleibt, da er keinerlei Spezifikation enthält.

Der Beleg zur Verpflichtung dieser beiden Kleidungsstücke im öffentlichen Leben ist das Wort Allahs, des Allmächtigen, betreffend das obere Kleidungsstück:

((وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا ۖ وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ))

„und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen" [An-Nur: 31]

Und Seine Worte bezüglich des unteren Kleidungsstückes:

((يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُلْ لِأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ))

„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen." [Al-Ahzab: 59]

Sowie das, was von Umm 'Atiyah (ra) berichtet wurde, die sagte:

«أَمَرَنا رسولُ اللهِ أن نُخْرِجَهُنَّ في الفِطْرِ والأضحى، العواتقَ والحُيَّضَ وذواتِ الخدورِ، فأما الحيّضُ فيَعْتَزلْنَ الصلاةَ وَيَشْهَدْنَ الخَير، ودعوةَ المسلمين. قلت يا رسولَ اللهِ إحدانا لا يكونُ لها جلبابٌ، قال: لِتُلْبِسْها أختُها من جِلبابِها»

"Der Prophet Allahs (saw) befahl uns, dass die Frauen die Häuser zu Eid al-Fitr and Eid al-Adha verlassen, sogar die jugendlichen Mädchen, die menstruierenden Frauen und die Jungfrauen. Die menstruierenden Frauen sollten vom Gebet zurücktreten und das Gute und die Einladung der Muslime beobachten. Ich sagte: ‚Oh Gesandter Allahs, einige von uns besitzen keinen Jilbab.‘ Er sagte: ‚Ihre Schwester soll ihr einen Jilbab zum Tragen geben.‘" Überliefert bei Muslim.

Dies sind explizite Beweise zum Beleg der Kleidung der Frau im öffentlichen Leben. Allah, der Erhabene, hat in diesen beiden Ayat jene Kleidung, die zu tragen Er der Frau im öffentlichen Leben auferlegte, präzise und umfassend beschrieben.

Er (swt) sagte betreffend das obere Kleidungsstück der Frau:

((وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ))

„und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen" [An-Nur: 31]

Damit ist gemeint, dass sie ihre Kopfbedeckungen über ihre Hälse und Brüste herabfallen lassen sollen, um zu verdecken, was durch Hemdausschnitt und Gewandausschnitt von Hals und Brust zu sehen ist.

Er (swt) sagte bezüglich des unteren Kleidungsstückes der Frau:

((يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ))

„sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen." [Al-Ahzab: 59]

Damit ist gemeint, dass sie ihre äußeren Gewänder, die sie zum Verlassen des Hauses über ihrer Kleidung tragen, bis zum Boden herabfallen lassen sollen.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen dieses Kleidungsstückes sagte Er (swt):

((وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا))

„und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf"[An-Nur: 31]

Damit ist gemeint, nicht die Stellen des Schmuckes ihrer Körper zu zeigen, wie die Ohren, Arme, Beine und so weiter, außer dem, was im öffentlichen Leben gezeigt wurde, als diese Aya in der Zeit des Propheten (saw) offenbart wurde: Dies waren das Gesicht und die Hände. Durch diese präzise Beschreibung ist mit unmissverständlichem Beweis geklärt, wie die Kleidung der Frau in der Öffentlichkeit beschaffen ist und welche Voraussetzungen sie zu erfüllen hat. Der Hadith von Umm 'Atiyah (ra) demonstriert explizit die Verpflichtung der Frau, einen Jilbab über ihrer Kleidung zu tragen, wenn sie rausgeht. Denn als sie zum Propheten (saw) sagte:

«إحدانا لا يكونُ لها جلبابٌ»

„Eine von uns besitzt keinen Jilbab."

Da sagte der Gesandte (saw) zu ihr:

«لِتُلبسْها أختُها من جِلبابِها»

„Ihre Schwester soll ihr einen Jilbab zum Tragen geben."

Es war, als hätte sie zum Propheten (saw) gesagt: „Was, wenn die Frau keinen Jilbab besitzt, den sie über ihrer Kleidung tragen kann, um das Haus darin zu verlassen?"Er (saw) ordnete an, dass ihre Schwester ihr einen Jilbab ausleihen solle. Dies bedeutet, dass wenn sie ihr keinen ausgeliehen hätte, sie das Haus nicht hätte verlassen dürfen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Befehl in diesem Hadith in der Form einer Verpflichtung erging. Also muss die Frau einen Jilbab über ihrer Kleidung tragen, wenn sie rausgehen möchte. Wenn sie diesen nicht trägt, kann sie nicht rausgehen.

Eine Bedingung des Jilbab ist, dass er bis nach unten reicht, sodass er die Füße bedeckt, denn Allah (swt) sagt in der Aya:

((يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ))

„sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen." [Al-Ahzab: 59]

Damit ist gemeint, ihre Jalabeeb bis nach unten herabfallen zu lassen, denn مِن „von" wird nicht als Partikel der Auswahl verwendet, sondern als Klarstellung. Also lassen sie den Jilbab bis zum Boden herabhängen, denn es wurde von Ibn ‘Umar (ra) berichtet, dass der Gesandte Allahs (saw) sagte:

«مَنْ جَرَّ ثَوْبَهُ خُيَلاَءَ لَمْ يَنْظُرِ اللَّهُ إِلَيْهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ فَقَالَتْ أُمُّ سَلَمَةَ فَكَيْفَ يَصْنَعْنَ النِّسَاءُ بِذُيُولِهِنَّ قَالَ يُرْخِينَ شِبْرًا فَقَالَتْ إِذًا تَنْكَشِفُ أَقْدَامُهُنَّ قَالَ فَيُرْخِينَهُ ذِرَاعًا لاَ يَزِدْنَ عَلَيْهِ»

„Wer sein Gewand in Eitelkeit hinter sich herschleift, den wird Allah am Tage der Auferstehung nicht ansehen." Da sagte Umm Salamah (ra): „Was sollen die Frauen mit ihren Kleidungsstücken tun?" Er (saw) sagte: „Sie sollen es um eine Handspanne kürzen." Sie sagte: „Dann werden ihre Füße entblößt." Er (saw) sagte: „Dann sollen sie es um eine Armeslänge kürzen, aber nicht mehr." Überliefert von at-Timirdhi, der sagte, dieser Hadith sei Hasan Sahih.

Dies zeigt klar, dass der Jilbab, der über der Kleidung getragen wird, bis zum Boden herabhängen soll, sodass er die Füße bedeckt. Wenn die Füße von Socken oder Schuhen bedeckt sind, macht dies das Herunterlassen bis zu den Füßen nicht überflüssig, auf eine Weise, die solch ein Herunterlassen erkennen lässt. Es gibt keinen Bedarf, die Füße zu bedecken, weil sie schon bedeckt sind - jedoch muss ein „Herunterlassen" stattfinden. Damit ist gemeint, dass der Jilbab bis nach unten zu den Füßen herunterhängt, sodass es sichtlich ein Kleidungsstück für das öffentliche Leben ist, welches von den Frauen in der Öffentlichkeit getragen werden muss. Der Jilbab muss ein „Herabhängenlassen" verkörpern, um Seinem (swt) Wort "يُدْنِينَ" nachzukommen, welches "herabhängen lassen" bedeutet.

Wie du sehen kannst, handelt es sich um eine in expliziten Texten klar definierte Bekleidung, die in ihrer Beweiskraft keine Verwechslung und kein Missverständnis zulassen. Deswegen antwortete der Prophet (saw), als er von Umm ‘Atiyah (ra) zum Verlassen des Hauses ohne das Besitzen eines Jilbabs befragt wurde, dass sie einen von ihrer Nachbarin ausleihen solle, oder davon absehen solle, hinauszugehen. Dies ist ein starker Beweis für die islamrechtliche Verpflichtung dieser Kleidungsvorschrift.

Euer Bruder,

Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

Der Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Amir

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