Donnerstag, 17 Ramadan 1445 | 28/03/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Nachricht- Kommentar

Die Toten als Ersatzteillager der Lebenden

Nachricht:

In einigen Tagen wird im Deutschen Bundestag über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der Menschen, die als hirntot gelten, automatisch zu Organspendern machen soll, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einer Spende ihrer Organe schriftlich widersprochen. (n-tv)

Kommentar:

Ohne Zweifel gilt in allen Gesetzgebungen Menschenleben als etwas Kostbares. Im Islam steht es als unantastbares Gut an oberster Stelle. Der Islam hat die Wahrung des menschlichen Lebens zu einem islamrechtlichen Anspruch erhoben, dessentwillen unzählige Gesetze und Rechtssprüche abgeleitet wurden, darunter die Pflicht zur Bewahrung der Würde des Menschen - sei er lebendig oder tot.

In einer „Antwort auf eine Frage“ wurde vom ehrenwerten Gelehrten ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta der Rechtsspruch zur Organspende aus islamrechtlicher Sicht erläutert. (Frage/Antwort)

Im Kapitalismus jedoch stellt sich die Angelegenheit anders dar, was aus der unterschiedlichen Sichtweise zum Leben resultiert. Für Kapitalisten stellt der materielle Nutzen die Basis der Erörterung sowie die Quelle der Rechtssprechung dar. Dort blickt man auf den Gewinn, den man aus der Verstümmlung der Toten erzielt und ist der Meinung, dass das Begraben des Toten samt seiner Organe ein materieller, unersetzlicher Verlust wäre. Der Tote wird mit Blick auf den dringenden und schwer zu deckenden Bedarf an Organen, von denen Kranke profitieren könnten, als wichtige Ressource betrachtet, der etwa Herz, Leber, Haut, Haare, Augen, Gewebe und sogar Geschlechtsorgane liefern könnte!

Die Abgeordneten des Bundestages sind derzeit in zwei Lager geteilt, wobei sie sich in einem Punkt einig sind, nämlich, dass eine Gesetzesnovelle vonnöten ist, die zu einer Steigerung der Zahl der Organspender führen soll und darin, dass die Organe Verstorbener zur medizinischen Behandlung Lebender dringend erforderlich sind, man also eine solche Ressource nicht verschwenden sollte. Uneinig sind sie sich jedoch über das Gesetz, mit dem sie die Menschen dazu ermutigen wollen, ihre Organe zur Spende freizugeben. Die eine Parlamentarier-Gruppe möchte jeden Bürger automatisch zum Organspender erklären, solange er nicht zu Lebzeiten seinen Widerspruch offiziell dokumentiert hat („Widerspruchslösung“). Nach Ansicht der zweiten Gruppe sollte hingegen jedem Bürger durch Information und Aufklärung die Möglichkeit gegeben werden, seine Bereitschaft freiwillig in einem Spender-Register zu dokumentieren. Diese Aufgabe sollen offizielle Stellen, Ärzte und Organisationen übernehmen, die zur Organspende anspornen sollen. („Entscheidungsregelung“)

Dass es manche fuqahāʾ, also islamische Rechtsgelehrte, gibt, die die Organspende aus islamischer Sicht für erlaubt erklären, wollen wir nicht leugnen. Doch was gegen diesen ijtihād, d.h. diese Rechtsableitung spricht, ist die Tatsache, dass man die Notwendigkeit bzw. den Bedarf als Basis für die Ableitung des Rechtsspruches zugrundelegt und als Quelle des Gesetzes heranzieht. Mir geht hier zwar nicht darum, über die Meinungsverschiedenheiten zu diskutieren, doch ist es unabdingbar, auf zwei sehr wichtige Aspekte aufmerksam zu machen, die mit dieser Angelegenheit zusammenhängen:

Zum Einen darauf, dass wir vom qadar Allahs, d.h. von der Bestimmung Allahs, fest überzeugt sind sowie von Dessen Weisheit, die in allem steckt, was Er gegeben und genommen hat, ob Gesundheit oder Krankheit, Glück oder Leid. Die Bestätigung dessen findet sich in folgender Aussage des Gesandten (s):

«عَجِبْتُ لأمرِ المؤمنِ، إنَّ أمرَهُ كُلَّهُ خيرٌ، إن أصابَهُ ما يحبُّ حمدَ اللَّهَ وَكانَ لَهُ خيرٌ، وإن أصابَهُ ما يَكْرَهُ فصبرَ كانَ لَهُ خيرٌ، وليسَ كلُّ أحدٍ أمرُهُ كلُّهُ خيرٌ إلَّا المؤمنُ»

Ich bin verwundert über die Angelegenheit des Gläubigen. Seine Angelegenheit ist voller Khair. Wenn ihn etwas trifft, was er liebt, so dankt er Allah und ihm kommt Khair zugute. Und wenn ihn etwas trifft, was er hasst und er sabr zeigt, kommt ihm Khair zugute. Nicht jedem kommt in allen Angelegenheiten Khair zugute, außer dem Gläubigen.

Zum Anderen, dass wir die feste Überzeugung von der Auferstehung nach dem Tod und der Abrechnung haben und dass die Welt eine vergängliche Stätte der Prüfung ist, während das Jenseits das ewige Leben darstellt und dass Allah (t.) demjenigen den größten Lohn zuteil werden lässt, der sabr (Geduld) zeigt und der um des Lohnes Allahs willen bereit ist, zu opfern. So sagt Allah (t):

﴿وَمَا يُلَقَّاهَا إِلا الَّذِينَ صَبَرُوا وَمَا يُلَقَّاهَا إِلا ذُو حَظٍّ عَظِيمٍ﴾

Aber dies wird nur denen gewährt, die geduldig sind; und dies wird nur denen gewährt, die großes Glück haben. (41:35)

Diese beiden Eigenschaften besitzt nur jemand, der an Allah (t) und an den Jüngsten Tag glaubt und an das, was Muhammad, der Gesandte Allahs, brachte. Und daher haben diese beiden Eigenschaften in der Kalkulation des Kapitalismus keinen Platz. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Sie verspotten jene, die dieses Gedankengut tragen und sehen es als überholt an und außer Kraft gesetzt durch ihre Wissenschaften und ihren materiellen Fortschritt.

﴿أَلا سَاءَ مَا يَحْكُمُونَ﴾

Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen.(16,59)
Geschrieben für das Zentrale Medienbüro von Hizb ut-Tahrir
von Y. Salame
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