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بسم الله الرحمن الرحيم

 

Germanische Mythen

 

Aufgrund der gegenwärtigen Terrorgefahr sinnieren deutsche Politiker eifrig über wirkungsvolle Maßnahmen, um der diffusen Bedrohungslage endlich Herr zu werden. Mit Hilfe einer recht fundierten Analyse hinsichtlich der Terrorursachen und einer möglichen Prävention konzipierten die Unions-Innenminister kürzlich einen ersten Lösungsansatz in Form eines Sicherheitspakets. Darin enthalten ist neben der Verschärfung des Ausländerrechts, die Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit sowie ein allgemeines Burka-Verbot auf deutschen Straßen. Zwar hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) bei der Vorstellung dieses Sicherheitspakets in Bezug auf die beiden letztgenannten Punkte zunächst kritisch geäußert. Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage sei aber aus seiner Sicht ein Burka-Verbot in einzelnen Fällen durchaus denkbar. Dies haben Politik und Medien nun zum Anlass genommen, um gegen die Vollverschleierung sämtliche demokratischen Geschütze auffahren zu lassen und den Bürgern die ideologischen Gegensätze erneut ins Gedächtnis zu rufen.

So verkündete Wolfgang Bosbach (CDU) in einem Interview für die „Passauer Neue Presse“, dass die Vollverschleierung ein „ganz bewusstes Zeichen einer zivilisatorischen Abgrenzung“ sei sowie „ein Symbol fehlender Integrationsbereitschaft“, welche zudem „mit Sicherheitsrisiken verbunden [wäre], die man nicht unterschätzen sollte“. Was für konkrete Sicherheitsrisiken sich dadurch ergeben könnten und inwieweit es beispielsweise einen kausalen Zusammenhang zwischen den Vorfällen von Würzburg und Ansbach und der Vollverschleierung geben soll, erläuterte Bosbach erwartungsgemäß nicht und überließ die Antwort der Phantasie seiner Leserschaft. Ebenso wenig wird ersichtlich, dass das Burka-Verbot in Frankreich die jüngsten Anschläge dort in irgendeiner Weise hätte vereiteln können. Darüber scheint sich Bosbach aber eher weniger Sorgen zu machen. Viel wichtiger schien es ihm, den gesellschaftlichen Anspruch der BRD noch einmal zu unterstreichen: „Weltoffen, tolerant und liberal wollen wir gerne sein und bleiben“. Allerdings mit der Einschränkung gegenüber jenen, die „selber gar nicht daran denken, auch uns gegenüber tolerant zu sein“. Diesem Tenor kann sich auch sein Parteikollege Jens Spahn, der anhand einer Selbstdiagnose seit kurzem an einer „Burkaphobie“ leidet, nur anschließen. Für ihn sei das Burka-Verbot längst „überfällig“, schließlich möchte er „in diesem Land keiner Burka begegnen müssen“, wie ihm dies bei einigen IKEA-Besuchen bereits widerfahren sein soll. Gleichzeitig echauffiert sich Spahn darüber, dass er bei einer vollverschleierten Frau nicht genau erkennen könne, „mit wem er es zu tun hat“. Unter diesen Bedingungen wäre auch jegliche Kommunikation zum Scheitern verurteilt. Und da der deutsche Bürger für sein kommunikatives Verhalten weltweit bekannt ist, scheint dieser Aspekt Spahn besonders getroffen zu haben. Etwas tiefschürfender versuchte Tomas Avenarius seine Abneigung gegenüber der Burka darzulegen. In einem Kommentar für die „Süddeutsche Zeitung“ stellt der Selbsternannte Islam-Experte fest, dass es sich bei der Vollverschleierung um „kein tagespolitisches, kein juristisches Problem“ handle, sondern um „die Negation eines zeitgemäßen Islam und des deutschen Gesellschaftsmodells“. Der Niqab reduziere „die Frau auf Auge, Gebärmutter, Unterordnung“, wodurch er nicht nur ihre Gleichwertigkeit gegenüber dem Mann untergrabe, sondern zudem „den westlichen Kampf um Gleichberechtigung“ verhöhne. Ohnehin sei es für Avenarius äußerst fragwürdig, ob die Vollverschleierung überhaupt eine Grundlage im Islam hätte. Seiner Einschätzung zufolge mag „das klassische Kopftuch […] ein Kernstück des muslimischen Glaubens sein. Der Vollschleier aber ist ein politisches Statement“.

Angesichts dieser und ähnlicher Aussagen erübrigt sich jede weitere Erörterung darüber, wie es um die berüchtigte „Weltoffenheit“ hierzulande bestellt ist. Dennoch ist es erhebend zu sehen, mit welch abstrusen Argumenten versucht wird, ein Burka-Verbot regelrecht durchzupeitschen. Für den nüchternen Beobachter stellt sich bei der hitzig geführten Debatte allerdings die Frage, auf welcher Ebene die Auseinandersetzung um ein Verbot der Vollverschleierung stattfinden soll. Denn ein juristisches Verbot erfordert in der deutschen Rechtsordnung zwingend eine gesetzliche Grundlage. Ein mögliches Burka-Verbot lediglich aus einem divergierenden Werteverständnis heraus zu begründen, stünde somit nicht im Einklang mit der hiesigen Rechtspflege. Doch unter genau diesem Gesichtspunkt wird die Diskussion derzeit geführt. Genauso abwegig wäre es, bei einem Eigentumsdelikt dem Tatverdächtigen eine Verachtung der in Deutschland bestehenden Werteordnung zu unterstellen und auf dieser Basis die Gerichtsverhandlung zu führen. Darüber hinaus entbehren aus verfassungsrechtlicher Sicht zumindest die oben genannten Begründungen jeglicher juristischen Grundlage. Ändern könnte sich dies beispielsweise, wenn der Bundestag in Zukunft beschließen würde, seinen Bürgern einen gesetzlichen Kommunikationszwang anzuordnen oder sie dazu verpflichten würde, sich jederzeit und an jedem Ort ins Gesicht schauen zu müssen. Für die mürrische deutsche Miene ein Horrorszenario also.

Dass die Burka dem europäischen Frauenbild widerspricht, reicht daher nicht aus, um ein allgemeines Verbot rechtlich in die Wege zu leiten. Entsprechend dem liberalen Selbstverständnis der Bundesrepublik dürfe ohnehin niemandem eine bestimmte Lebensweise, Moral- oder Wertevorstellung aufgezwungen werden. Gemäß dieser „neutralen“ Positionierung hätten Argumente dieser Art, die eine ethische bzw. moralische Wertung vornehmen, in der juristischen Diskussion keinerlei Gewicht. Vielmehr müsste eine „liberale“ Gesellschaft, welche zum Beispiel paraphile Neigungen und diverse Formen körperlicher Entstellungen als „zivilisatorische Errungenschaften“ verklärt, auch die Vollverschleierung problemlos aushalten können.

Doch es scheint, als hätte sich der tiefsitzende Hass gegenüber dem Islam in der Mehrheitsgesellschaft soweit festgebissen, dass die Hoffnung auf eine sachliche und vernünftige Diskussion in weite Ferne gerückt ist. Besonders deutlich lässt sich dieser Umstand an den widersprüchlichen Aussagen zahlreicher Spitzenpolitiker ablesen, die ein Burka-Verbot radikal einfordern und anschließend in zynischer Manier von einer „liberalen und weltoffenen“ Gesellschaft schwadronieren, die in der Menschheitsgeschichte ihresgleichen suchen würde. Es ist aber auch die kulturelle Überheblichkeit, mit der man einerseits die Muslime in diesem Land zu belehren versucht, was sie als religiöses Gebot zu verstehen haben und wohinter sich dagegen ein „politisches Statement“ verbirgt. Andererseits aber wird den betroffenen Frauen auch keinerlei Möglichkeit gegeben, sich an dieser Diskussion sachgerecht zu beteiligen, um vor allem ihre Sichtweise und ihr Verhältnis zur Burka bzw. zum Niqab zu erläutern. Den Verantwortlichen sei an dieser Stelle jedoch gesagt, dass eine derartige Schulmeistermentalität die bereits vorhandenen gesellschaftlichen Spannungen langfristig weiter verschärfen wird.

Falls die Bundesregierung es vorzieht, den gegenwärtigen Diskurs mit voller Härte weiterzuführen, sollte sie auch die nötige Courage besitzen, die muslimische Community über die daraus resultierende faktische Einschränkung ihrer Grundrechte zu unterrichten und dies im Grundgesetz für jeden kenntlich zu machen. Als Blaupause könnte hierfür die Handhabung der Grundrechte im Dritte Reich dienen. Nachdem die Nationalsozialisten bei ihrer Machtergreifung die Weimarer Verfassung übernommen hatten, identifizierten sie entsprechend ihres germanisch-idealistischen Weltbildes die Juden als entscheidendes Hindernis für die Schaffung einer „Volksgemeinschaft“. Daraufhin schränkten die Nazis die Grundrechte ihrer jüdischen Mitbürger soweit ein, bis diese schließlich durch einen parlamentarischen Beschluss restlos aufgehoben wurden.

Ob sich ein solches Szenario auf deutschem Boden wiederholen wird, kann inzwischen nicht mehr ausgeschlossen werden. Doch bevor sich der brodelnde Volkszorn seiner Fesseln entledigt und zur Tat schreitet, täten Bosbach, Spahn und Co. gut daran, einen letzten Funken an Geradlinigkeit zu bewahren und sich zu ihrer freiheitlich-demokratischen Wertediktatur zu bekennen. Doch dafür müssten sie die abgedroschene Attitüde eines „weltanschaulich-neutralen“ Staates endgültig in den Bereich der germanischen Mythen verfrachten. Sicherlich wäre das Dritte Reich auch in dieser Frage eine wahre Inspirationsquelle. Denn im Vergleich zu den besagten Herrschaften bekannten sich die Nationalsozialisten in aller Öffentlichkeit stets zu ihren weltanschaulichen Zielen und setzten diese konsequent um, ohne dabei ihre Absichten mittels ominöser „Sicherheitspakete“ und juristischer Winkelzüge zu verschleiern.

(Yahya Ibrahim)


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